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Ampel will Energiekosten senken und Erneuerbare deutlich ausbauen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Mit gleich mehreren Maßnahmen sollen die Energiekosten gesenkt werden. Darauf haben sich SPD, Grüne und FDP laut ihrem Koalitionsvertrag festgelegt. Außerdem wollen die Parteien die Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien deutlich hochschrauben.

Angesichts gestiegener Energiekosten wollen SPD, Grüne und FDP die Verbraucher entlasten. Zum 1. Januar 2023 soll die Finanzierung der milliardenschweren EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über den Strompreis abgeschafft werden, wie es in dem Koalitionsvertrag heißt, der der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Berlin aus mehreren Quellen aller drei Parteien vorlag.

Beschlüsse zu Wohngeld, CO2-Preis und Heizkostenzuschuss

Außerdem will die Ampel das Wohngeld stärken, eine Klimakomponente einführen und kurzfristig einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss zahlen. Zudem sollen sich künftig auch Vermieter an dem Heizkostenaufschlag durch den CO2-Preis beteiligen - bisher tragen dies nur die Mieter.

Wie sehen die Beschlüsse zur EEG-Umlage aus?

Zur Abschaffung der EEG-Umlage, die Stromkunden über die Stromrechnung zahlen, heißt es mit Blick auf steigende CO2-Preise im Verkehrs- und Wärmebereich, damit solle für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise gesorgt werden. Die Finanzierung der Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werde daher zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernommen werden.

Die Finanzierung solle der Energie- und Klimafonds übernehmen, der aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist werde. Zugleich heißt es im Vertrag: "Mit der Vollendung des Kohleausstieges werden wir die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen lassen." Die Ampel strebt an, den Kohleausstieg auf 2030 vorzuziehen, bisher ist dies spätestens 2038 geplant.

Deutliche Entlastung durch Abschaffung der EEG-Umlage

Mit der milliardenschweren EEG-Umlage werden Ökostromanlagen gefördert. Die Umlage sinkt im Jahr 2022 zwar deutlich, auch durch Mittel aus dem Bundeshaushalt. Sie ist allerdings nur ein Bestandteil des Strompreises. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox bringt die Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023 deutliche Entlastungen für Verbraucher. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden liege die Entlastung bei rund 177 Euro.

CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern aufteilen

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: "Wir wollen eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits erreichen." Zum 1. Juni 2022 solle ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, sollten die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mietern geteilt werden. Eine solche hälftige Aufteilung hatte die bisher amtierende schwarz-grüne Bundesregierung eigentlich beschlossen, dies war aber an Widerstand aus der Unionsfraktion gescheitert.

Anteil erneuerbarer Energien deutlich steigern

Ebenfalls Teil des Koalitionsvertrages: Bis 2030 soll Deutschland 80 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen. Bislang galt das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent erreicht zu haben. Die künftigen Koalitionspartner wollen laut Vertrag einen ehrgeizigen Ausbau von Wind-und Solarenergie vorantreiben und Hürden auf dem Weg dorthin abbauen. Im vergangenen Jahr hatten die erneuerbaren Energien laut Branchenangaben einen Anteil von rund 45 Prozent ausgemacht. Deutlich mehr sauberer Strom soll dann auch einen vorgezogenen Kohleausstieg ermöglichen – "idealerweise" bereits bis zum Jahr 2030, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Bisher soll die klimaschädliche Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens 2038 beendet werden.

Solardachpflicht und neue Regeln für den Ausbau an Windenergie

Gelingen soll der nun angestrebte massive Ausbau laut Koalitionsvertrag mit schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren und neuen Vorgaben. Dazu gehört eine Solardachpflicht: Künftig sollen "alle geeigneten Dachflächen" für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, bei privaten Neubauten nach Möglichkeit zur Regel werden.

Für den Ausbau von Windrädern gibt es ebenfalls neue Festlegungen: So sollen künftig zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie an Land zur Verfügung stehen, die Kapazitäten für Windenergie auf See werden auf mindestens 30 Gigawatt bis 2030 angehoben. In den Jahren 2035 und 2045 sollen diese Kapazitäten laut Vertrag auf jeweils 40 und 70 Gigawatt steigen. 2030 sollen außerdem 50 Prozent der Wärme in Deutschland klimaneutral erzeugt werden.