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Informationen zur Krise am Strommarkt bis 2023!

+++ Hohe Strompreise belasten deutsche Haushalte +++ Neukundentarife stark gesunken: Haushalte können durch Wechsel wieder sparen +++ Strompreisbremse wird ab März abgerechnet +++

Die Preise für Strom steigen seit Monaten stark an. Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte liegt aktuell über 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und damit auf historischem Rekordniveau. Alle Hintergründe zur aktuellen Situation erfahren Sie auf dieser Seite.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann sinken die Strompreise wieder?
  2. Warum finde ich derzeit so wenige gute Angebote im Stromvergleich?
  3. Unser Tipp!
  4. Kann ich aktuell mit einem Stromwechsel sparen?
  5. Tarifwahl: Lange Preisgarantie oder Kurzfrist-Vertrag?
  6. Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?
  7. Warum steigen die Strompreise so stark?
  8. Wie entlastet mich der Gesetzgeber?

Wann sinken die Strompreise wieder?

Die Strompreise für Haushalte werden kurz- und mittelfristig nicht deutlich sinken. Durch die Energiekrise wird Strom europaweit in den kommenden Jahren dauerhaft teuer bleiben.

  • Die EEG-Umlage von 3,72 Cent/kWh wurde zur Jahresmitte 2022 abgeschafft, was den Kostenanstieg für Haushalte abgedämpft hat.
  • Die Strompreisbremse soll die Haushalte noch weiter entlasten. Im Jahr 2023 werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf einen Preis von 40 Cent/kWh gedeckelt. Der Rest wird zum Preis Ihres aktuellen Stromtarifs abgerechnet. Sparen Sie Strom ein, sinkt der Teil Ihres Verbrauchs, der mit dem höheren Preis berechnet wird.

Warum finde ich derzeit so wenige gute Angebote im Stromvergleich?

Die Energiekrise trifft die Stromversorger hart. Die Einkaufspreise für Strom haben sich in den letzten Monaten massiv verteuert, so dass viele Stromanbieter derzeit keine guten Neukundenangebote machen können. Finden Sie aktuell keine guten Angebote, können Sie den Sparalarm aktivieren. Sie werden dann sofort informiert, wenn es günstigere Angebote gibt. Unsere Energieexperten beraten Sie auch gerne persönlich. Rufen Sie uns an.

Wir sind persönlich für Sie da!

06221 777 00 10

06221 777 00 10

Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr

Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr

Unser Tipp!

Stellen Sie Ihren aktuellen Stromtarif auf den Prüfstand! Das kostet nur wenige Klicks. Fällt die Ersparnis zu gering aus, aktivieren Sie unseren Spar-Alarm. Sie werden sofort informiert, wenn es günstigere Angebote gibt.

Jetzt Spar-Alarm aktivieren

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Kann ich aktuell mit einem Stromwechsel sparen?

Das hängt von Ihrem aktuellen Stromtarif, dem Wohnort und dem jährlichen Stromverbrauch ab. Diese Informationen finden Sie am schnellsten auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Ihr aktueller Stromversorger seither die Strompreise erhöht hat. Diese höheren Preise sollten Sie beim Stromvergleich berücksichtigen.

Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Stromvergleich
  • Sicherheit durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

  • Flexible Vertragslaufzeiten

  • Schnell und sicher wechseln

Tarifwahl: Lange Preisgarantie oder Kurzfrist-Vertrag?

Kurzfristige Tarife wie beispielsweise den Strom-Grundversorgungstarif ihres örtlichen Gasversorgers können Sie innerhalb von zwei Wochen immer kündigen. Allerdings können auch die Preise jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen steigen. Tarife mit längeren Laufzeiten und Preisgarantien bieten Planungssicherheit – dafür kann das Preisniveau höher sein.

Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?

Bei einer Preiserhöhung sollten Sie aktiv werden und Anbieter vergleichen. Wer eine Strompreiserhöhung erhält, hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht und kann zum Zeitpunkt der Preisänderung den Vertrag beenden. Haben Sie eine passende Alternative gefunden, sollten Sie wegen der kurzen Fristen selbst kündigen. Dazu reicht eine formlose Textnachricht. Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt per Einschreiben.

Warum steigen die Strompreise so stark?

Der Ukraine-Krieg hat die bereits im Jahr 2021 begonnene Entwicklung steigender Rohstoffpreise noch weiter verschärft. Dadurch wird die Stromerzeugung mit Gas- und Kohlekraftwerken, die rund 40 Prozent der deutschen Stromproduktion ausmacht, deutlich teurer. Die Folge ist ein Anstieg der Strompreise im Großhandel. Das bekommen auch die Haushalte in Deutschland zu spüren. Die Strompreise für Haushalte sind in den letzten 12 Monaten so stark gestiegen wie nie zuvor.

Die Strompreisentwicklung für bundesdeutsche Haushalte

Wie entlastet mich der Gesetzgeber?

Mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro hat die Bundesregierung Anfang September 2022 ein drittes großes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Folgende Maßnahmen sind darin enthalten:

  • Ab Oktober die Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent – befristet bis Ende März 2024. Darüber wird die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne um ein Jahr nach hinten verschoben. Hinzu kommt die Gaspreisbremse und eine Einmalzahlung im Dezember.
  • Geplant ist eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch. Finanziert werden soll dies durch die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne am Strommarkt.
  • Als Nachfolge für das 9-Euro-Ticket soll es ein bundesweites Nahverkehrsticket mit einem Preisrahmen von 49 bis 69 Euro pro Monat geben.
  • Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um jeweils 18 Euro monatlich auf 237 Euro angehoben.
  • Rentner erhalten einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 Euro.
  • Für Wohngeldempfänger ist ein zweiter Heizkostenzuschuss vorgesehen. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind 415 Euro geplant, 540 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 100 Euro. Danach soll der Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld integriert werden. Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert, so dass mehr Menschen davon profitieren.
  • Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird zum 1. Januar 2023 umgewandelt in ein sogenanntes Bürgergeld. Dieses soll mit rund 500 Euro monatlich für einen Alleinstehenden deutlich höher ausfallen als der bisherige Hartz-IV-Regelsatz.
  • Für Beschäftigte mit geringem Einkommen wird die volle Höhe der Sozialbeiträge im kommenden Jahr erst ab einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro greifen.
  • Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.
  • Die inflationsgetriebene kalte Progression bei der Einkommenssteuer soll durch eine Änderung des Tarifverlaufs abgebaut werden.
  • Darüber hinaus sollen Beschäftigte ihre Rentenbeiträge ab 2023 als Sonderausgaben voll absetzen können. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
  • Zusätzliche Zahlungen der Arbeitgeber an die Beschäftigten sollen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von Steuern und Abgaben befreit werden.

Um Bürger und Unternehmen bei den Energiekosten zu entlasten, hatte die Bundesregierung bereits zuvor zwei Entlastungspakete geschnürt:

  • Die Absenkung der EEG-Umlage auf null ab 1. Juli 2022 soll den Anstieg bei den Strompreisen bremsen.
  • Beschlossen ist eine befristete Erhöhung der Pendlerpauschale von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Fahrtkilometer. Die Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar gelten.
  • Darüber hinaus wird die Werbungskostenpauschale rückwirkend zum Jahresbeginn um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Auch der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt von 9.984 Euro auf 10.347 Euro.
  • Finanzschwache Haushalte bekommen einen Heizkostenzuschuss. Alleinlebende Wohngeldempfänger erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 270 Euro zu ihren Heizkosten. Für Zwei-Personen-Haushalte sind 350 Euro vorgesehen, für Studenten mit Bafög sowie Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe 230 Euro.
  • Hilfen für ärmere Familien: Seit Juli erhalten Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, 20 Euro Kindersofortzuschlag pro Monat. Der Zuschlag soll bis zur Einführung einer dauerhaften Kindergrundsicherung gezahlt werden.
  • 9-Euro-Ticket: In den Monaten Juni, Juli und August fuhren Fahrgäste für 9 Euro monatlich beliebig oft in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV und das bundesweit.
  • Tankrabatt: Im gleichen Zeitraum wurde die Energiesteuer auf Sprit befristet gesenkt. Der Liter Benzin kostete so rund 30 Cent weniger, ein Liter Diesel rund 14 Cent.
  • Energiepreispauschale: Alle einkommensteuerpflichtigen Beschäftigten erhalten im September eine Einmalzahlung von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber und muss versteuert werden.
  • Kindergeldbonus: Das Kindergeld wird einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben. Die Auszahlung erfolgte im Juli über die Familienkassen.
  • Zuschuss zu Sozialleistungen: Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Wer Arbeitslosengeld bezieht, bekam im Juli einmalig 100 Euro ausgezahlt.

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