Wann sind Mietminderungen bis zu 20 Prozent möglich?
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Wenn eine Mietsache bestimmte Mängel aufweist, ist der Mieter zu einer Mietminderung bis zu 20 Prozent berechtigt. In der Regel handelt es sich dabei um geringe bis unerhebliche Mietmängel, die über einen kurzen Zeitraum auftreten. Was sollten Mieter und Vermieter zum Thema wissen?
Das Wichtigste in Kürze
- Mietminderungen bis zu 20 Prozent sind grundsätzlich bei geringen oder unerheblichen Mietmängeln möglich.
- Eine Mietminderung bis zu 20 Prozent ist zum Beispiel möglich, wenn ein Fahrstuhl für mehr als 16 Tage ausfällt oder eine vertraglich geschuldete Einbauküche in einer Wohnung fehlerhaft ist.
- Bei manchen Mängeln oder unter bestimmten Voraussetzungen können Vermieter einen Antrag auf Mietminderung ablehnen.
Wann sind Mietminderung grundsätzlich möglich?
Bei der Beurteilung, wann bestimmte Mietmängel eine Mietminderung möglich machen könnten, müssen Mieter und Vermieter den Ist-Zustand der Mietsache mit dem im Mietvertrag vereinbarten Soll-Zustand der Mietsache abwägen. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Hierbei hilft es, sich an der sogenannten Mietminderungstabelle zu orientieren. Diese zeigt: Eine Mietminderung bis zu 20 Prozent ist zum Beispiel legitim, wenn sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnung ein Bordell befindet oder wenn die vertraglich geschuldete Einbauküche in einer Wohnung fehlerhaft ist.
Wann sind Mietminderung bis zu 20 Prozent konkret möglich?
Aus der Mietminderungstabelle können Mieter und Vermieter eine Auflistung von bis zu 200 Gerichtsurteilen entnehmen, die eine Mietminderung veranlasst oder abgelehnt haben. Die Mietminderungstabelle dient der Orientierung und ist kein offizielles, im Mietrecht anerkanntes Dokument. Für Mieter und Vermieter können die folgenden Beispiele einen wichtigen Aufschluss darüber geben, wie hoch oder niedrig eine etwaige Mietminderung im Einzelfall sein könnte.
Mietminderung bis zu 20 Prozent wegen Staub und Lärm einer Baustelle in unmittelbarer Nachbarschaft
Eine Baustelle in unmittelbarer Nachbarschaft sorgt für Lärm und Schmutz. Fühlt sich der Mieter dadurch belästigt, könnte dieser eine Mietminderung von 20 Prozent bei seinem Vermieter einfordern. Das Landgericht in Köln hat eine Minderung der Mieter in diesem Fall bereits als angemessen befunden.
Mietminderung bis zu 20 Prozent wegen Hundekot im Treppenhaus
Mieter, die unter einer erheblichen Geruchsbelästigung aufgrund von Hundekot im Treppenhaus leiden, fragen sich berechtigterweise, ob eine Mietminderung möglich ist. Wie der Mietminderungstabelle zu entnehmen ist, hat ein Amtsgericht in Münster entschieden: ja. Dieses stufte eine verminderte Mietzahlung als legitim ein und machte somit eine Mietminderung von 20 Prozent möglich.
Mietminderung bis zu 20 Prozent wegen defektem Fahrstuhl
Wer in den obersten Stockwerken eines Mietshauses wohnt, ist häufig auf den Fahrstuhl angewiesen. Im Falle eines Defekts ist das Erreichen der Wohnung für den Mieter mit erheblichen Anstrengungen verbunden. Aus diesem Grund hat ein Amtsgericht in Berlin entschieden, dass ein defekter Fahrstuhl, der für mehr als 16 Tage ausfällt, zu einer Mietminderung von 20 Prozent legitimiert.
Kann der Vermieter eine Mietminderung auch ablehnen?
Bei bestimmten Mietmängeln sind gemäß § 536 Abs. 1 BGB grundsätzlich keine Mietminderungen möglich. Der Grund: Das Mietrecht deckt diese Mietmängel nicht ab, da sie nur gelegentlich auftreten oder nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn in der Nachbarschaft gelegentlich ein Hund bellt oder wenn der Stromversorger eine Stromsperre wegen Zahlungsverzuges veranlasst.
Folglich hat der Vermieter auch das Recht dazu, eine Mietminderung abzulehnen und einen schriftlichen Widerspruch einzulegen. Im Zweifelsfall können sich Mieter und Vermieter rechtlich beraten lassen oder Unterstützung durch den Mieterverein heranziehen. Als letzte Instanz sollte ein Gericht darüber entscheiden, ob eine Mietminderung legitim ist.
Außerdem kann der Vermieter eine Mietminderung auch unter den folgenden Voraussetzungen ablehnen:
- Der Mieter ist für die Mietmängel selbst verantwortlich.
- Dem Mieter waren die Mietmängel bei der Vertragsunterzeichnung bekannt.
- Die Mietmängel liegen nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters.
- Der Mieter kürzt eigenständig und ohne Vorankündigung die Miete.
- Der Mietminderungsantrag enthält Fehler.
In diesen beispielhaften Fällen liegt das Recht bei dem Vermieter: Eine Mietminderung wird dann aller Voraussicht nach nicht gewährt werden.