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Rechtsschutz: Wann sind Streitigkeiten mit Behörden mitversichert?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Finanzamt fordert eine Nachzahlung? Das Ordnungsamt verlangt ein Bußgeld wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretung? Wenn Sie sich in solchen Fällen rechtlich wehren wollen, hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung. Insbesondere der Baustein Verwaltungsrechtsschutz deckt die Streitigkeiten mit Behörden ab. Der Leistungsumfang für diesen Rechtsschutz unterscheidet sich von Tarif zu Tarif.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verwaltungsrechtsschutz ist Voraussetzung, damit Rechtsstreits mit Behörden versichert sind.
  • Der Baustein ist im Privatrechtsschutz und im Verkehrsrechtsschutz enthalten.
  • Augen auf beim Tarifvergleich: Der Versicherungsschutz sollte sowohl die anwaltliche Begleitung für das außergerichtliche Widerspruchsverfahren als auch die Kostenübernahme bei einem Gerichtsverfahren einschließen.
  • Ohne Rechtsschutz tragen Sie alle Kosten selbst, mit Versicherung nur die Selbstbeteiligung.

Rechtsschutz bei Behördenstreitigkeiten: Was ist versichert?

Bei Behördenstreitigkeiten geht es um Konflikte zwischen Bürgern oder Unternehmen und staatlichen Einrichtungen.

Eine Behörde handelt mit staatlicher Autorität. Wenn sie eine Entscheidung trifft, haben Sie dennoch verschiedene rechtliche Mittel, um den Bescheid überprüfen zu lassen oder allgemein dagegen vorzugehen.

Wann sind Behördenstreitigkeiten versichert?

Streitigkeiten mit Behörden sind mitversichert, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung den Baustein Verwaltungsrechtsschutz enthält und wenn es sich um öffentlich-rechtliche Konflikte handelt.

Zum Verwaltungsrechtsschutz gehören auch Sozialrechtsschutz und Steuerrechtsschutz. Diese drei Bereiche sind in der Regel im Privatrechtsschutz versichert.

Verkehrsrechtliche Streitigkeiten mit Behörden deckt der separat erhältliche Verkehrsrechtsschutz ab. Dazu zählen beispielsweise Bußgeldbescheide.

Schnell-Check: Greift Ihr Rechtsschutz bei Streit mit Behörden?

  • ✓ Verwaltungsrechtsschutz ist im Tarif enthalten
  • ✓ Wartezeit von (meist) drei Monaten ist abgelaufen
  • ✓ Kein vorsätzlicher Rechtsverstoß

Sind alle Punkte erfüllt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Was ist das Besondere an Streitigkeiten mit Ämtern?

Ein Streit mit einem Amt läuft etwas anders ab als der Konflikt mit Nachbarn oder Unfallgegnern. Streitigkeiten mit Behörden beginnen in der Regel mit einem außergerichtlichen Widerspruchsverfahren. Wird dabei keine Lösung gefunden, folgt die Klage und ein Gerichtsverfahren.

Typischer Ablauf eines Behördenstreits:

  1. Behördlicher Bescheid/Ablehnungsbescheid
  2. Außergerichtlicher Widerspruch (mit anwaltlicher Unterstützung)
  3. Bei erfolglosem Widerspruch: Klage vor dem zuständigen Gericht

Praxisbeispiel Kitaplatz: Lehnt die Gemeinde den Antrag der Eltern mangels verfügbarer Plätze ab, legen die Eltern zunächst Widerspruch ein. Der Anwalt prüft die Rechtslage und führt Verhandlungen mit der Verwaltung.
Scheitern diese außergerichtlichen Initiativen, folgt die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Anders als bei privaten Streitigkeiten, die vor dem Amts- oder Landgericht geklärt werden, sind für Behördenstreitigkeiten drei besondere Gerichtsarten zuständig: Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte.

Wie hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung?

Im Wesentlichen schützt Sie eine Rechtsschutzversicherung vor den hohen finanziellen Belastungen durch

Sie bietet aber noch weitere Vorteile:

  • Anwaltliche Beratung: Das Verwaltungsrecht kann sehr komplex sein und viele Fallstricke und Fristen enthalten. Im Streitfall erhalten Sie durch die Versicherung schnell Kontakt zu einem Fachanwalt, der Sie individuell berät.

  • Kommunikation und außergerichtliche Tätigkeit: Der Rechtsanwalt kann Sie beim Schriftwechsel mit der jeweiligen Behörde unterstützen, etwa bei der Formulierung des Widerspruchs.

Zudem kann ein Anwalt dafür sorgen, dass manches Behördenverfahren beschleunigt wird.

Rechtsschutz-Vergleich: Achten Sie auf die Details

Bei einigen Rechtsschutztarifen zahlt der Versicherer beim Verwaltungs-, Sozial- und Steuerrecht erst dann, wenn der Fall vor dem Richter landet. Die vorgeschalteten Widerspruchsverfahren sind dann nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Achten Sie bei der Tarifauswahl darauf, dass das Widerspruchsverfahren mitversichert ist und die außergerichtlichen Anwaltskosten abgedeckt sind.

Welche Konflikte mit Behörden können entstehen?

Vom fehlerhaften Rentenbescheid bis hin zum angedrohten Führerscheinentzug: Auseinandersetzungen mit Behörden können häufiger auftreten als Sie denken.

Verwaltungsrechtsschutz: Sicherheit bei Streit mit Ämtern

Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürgern und den staatlichen Einrichtungen sowie das Verhältnis der einzelnen Institutionen untereinander.

Konflikte entstehen hier beispielsweise, wenn Ämter Genehmigungen verweigern oder Auflagen verhängen.

Beispiele:

  • Baugenehmigungen: Ablehnung von Bauanträgen, Auflagen bei Genehmigungen
  • Kitaplatz-Klagen: Durchsetzung des Anspruchs auf Kinderbetreuung
  • Gewerberecht: Verweigerung von Gewerbeerlaubnissen oder -auflagen

Sozialrechtsschutz: Bei Ärger rund um Sozialleistungen

Das Sozialrecht regelt staatliche Leistungen wie Renten, Arbeitslosengeld oder Pflegeleistungen. Mögliche Streitereien drehen sich hier meist um die Bewilligung oder die Höhe dieser Leistungen.

Beispiele für typische Streitgründe:

  • Rentenbescheide: Ablehnung von Erwerbsminderungsrenten oder zu niedrige Rentenberechnung
  • Pflegegrad-Einstufung: wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) einen zu niedrigen Pflegegrad feststellt
  • Arbeitslosengeld: bei Sperrzeiten oder Rückforderungen der Arbeitsagentur
  • Schwerbehindertenausweis: Verweigerung oder zu niedriger Grad der Behinderung

Hinweis: Die Verfahren vor Sozialgerichten sind in allen Instanzen für sozialversicherte Bürger und andere Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Sollte ein Anwalt für Sie tätig werden, fallen jedoch Anwaltskosten an. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese anfallenden Kosten im Rechtsfall.

Steuerrechtsschutz: Unterstützung beim Konflikt mit dem Finanzamt

Steuerrecht-Streitigkeiten entstehen, wenn das Finanzamt Ihre Steuererklärung anders bewertet als Sie selbst. Da Steuerbescheide oft fehlerhaft sind, lohnt sich häufig der Widerspruch.

Mögliche Streitpunkte:

  • Werbungskosten: nicht anerkannte Fahrtkosten, Fortbildungen oder Arbeitszimmer-Kosten
  • Betriebsausgaben: bei Selbstständigen und Freiberuflern häufig umstrittene Geschäftsausgaben

Verkehrsrechtsschutz: Hilfe bei ungerechten Bußgeldbescheiden

Der Verwaltungsrechtsschutz im Verkehrsrechtsschutz deckt Konflikte mit Verkehrsbehörden und Ordnungsämtern ab.

Wichtig: Hierbei geht es nicht um Unfallschäden, sondern um behördliche Maßnahmen.

Beispiele für Konflikte:

  • Fahrverbote: Widerspruch gegen verhängte Fahrverbote wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Führerscheinentzug: wenn die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein wegen Punkten oder medizinischer Bedenken entziehen will

Dieser Rechtsschutz ist besonders wichtig für Berufskraftfahrer, Taxifahrer und alle, die beruflich auf ihr Auto angewiesen sind. Denn ein Fahrverbot kann schnell die berufliche Existenz bedrohen.

Beispiel Bußgeldverfahren

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens, bezweifeln aber die Messgenauigkeit. Ihr Anwalt kann Einspruch einlegen und die Eichung der Messgeräte überprüfen lassen.

Die Überprüfung einer Radarfalle durch einen Sachverständigen kostet oft über 10.000 Euro. Mit einem Verkehrsrechtsschutz tragen Sie diese hohen Kosten nicht selbst.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Eine umfassende Rechtsschutzversicherung trägt sowohl außergerichtliche Kosten (Anwaltsberatung, Widerspruch, Korrespondenz) als auch alle Gerichtskosten (Anwalts- und Gerichtsgebühren, Sachverständigengutachten).

Je nach Tarif zahlen Sie eine Selbstbeteiligung von 150 bis 500 Euro pro Fall.

Hinweis: Die meisten Tarife haben eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn.