Leistungsbegrenzung
In der Haftpflichtversicherung gibt es bestimmte Leistungsbegrenzungen. Jeder Versicherungsvertrag enthält zahlreiche Details, die diverse Szenarien konkret regeln. So lässt sich im Schadenfall eindeutig ermitteln, ob ein Leistungsanspruch vorliegt oder nicht. Die Deckungssumme bei einer Haftpflichtversicherung beträgt meist mindestens fünf oder zehn Millionen Euro. Diese zahlt die Versicherung jedoch nicht bei jedem Schadenfall komplett aus: In manchen Fällen ist vertraglich eine Begrenzung der Leistung vereinbart.
- Deckungssumme und Leistungsbegrenzung
- Gängige Leistungsbegrenzungen
- Vor Vertragsabschluss auf die Details achten
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Haftpflichtversicherung übernimmt nicht pauschal bei sämtlichen Schäden die Kosten bis zur maximalen Deckungssumme.
- In den Vertragsdetails sind Ausnahmen von der Regel genau geregelt.
- Bei einigen Schadensarten sind Mindest- oder Höchstgrenzen festgelegt.
Deckungssumme und Leistungsbegrenzung
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung ist oft der entscheidende Faktor bei der Wahl einer Versicherung. In der Regel ist eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart. Diese Deckungssumme gilt grundsätzlich pro Schadenfall.
Die Versicherung schützt sich jedoch mit bestimmten Vereinbarungen und Leistungsbegrenzungen davor, dass sie beispielsweise für zehn Schadenfälle eines einzelnen Versicherten im Jahr jeweils zehn Millionen Euro zahlen muss. So gibt es oft Regelungen, die eine jährliche Höchstgrenze im Umfang des doppelten, dreifachen oder vierfachen Wertes der Deckungssumme festschreiben. Ausgehend von einer Deckungssumme von zehn Millionen wären das dann also maximal 20, 30 oder 40 Millionen Euro im Jahr.
Zudem übernimmt die Versicherung nicht für jede Art von Schaden die gesamten anfallenden Kosten bis zum Gesamtumfang der Deckungssumme. So können einige Fälle im Vertrag komplett ausgenommen werden und für bestimmte Situationen gesonderte Regeln gelten. Im Versicherungsvertrag steht im Detail, was abgesichert ist und was eventuell gar nicht oder nur beschränkt.
Gängige Leistungsbegrenzungen bei der Haftpflicht
Jeder Vertrag ist anders und jedes Versicherungsunternehmen hat eigene Tarife und Konditionen. Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags sollten Verbraucher daher stets die Details studieren. Denn irgendwelche Ausnahmen von der Regel gibt es immer.
Höchstgrenzen bei der Schadensübernahme
Es ist durchaus üblich, dass die Versicherung in konkreten Schadenfällen nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze die Schäden übernimmt und die Versicherungssumme auszahlt. Beispielsweise kann im Vertrag festgelegt sein, dass der Verlust eines Wohnungsschlüssels mit bis zu 25.000 Euro abgesichert ist. Dass der tatsächliche Schaden diese Summe übersteigen kann, ist durchaus denkbar: Beispielsweise wenn der Generalschlüssel für ein Mehrfamilienhaus oder eine Schule verlorengeht und mehrere Schlösser und die Schlüssel sämtlicher Hausbewohner bzw. Lehrer ausgetauscht werden müssen.
Mindestgrenze
Genauso kann der Versicherer auch eine Mindestgrenze festlegen, ab der er den Schaden übernimmt. Unter anderem bei der Ausfalldeckung nutzen einige Versicherungsunternehmen solch eine Einschränkung. Die Ausfalldeckung greift, wenn Sie Ansprüche an jemand anderen haben, der jedoch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und auch nicht genügend finanzielle Mittel besitzt, um für den Schaden aufzukommen. Da die Ausfalldeckung Sie in erster Linie vor großen finanziellen Schwierigkeiten bewahren soll, legen manche Versicherer eine Mindestgrenze fest. Kosten, die darunter liegen, müssen Sie selbst übernehmen.
Gewicht, Größe und andere Einschränkungen
Es gibt noch viele weitere Leistungsbegrenzungen, die im Detail festgelegt sein können. Manche Haftpflichtversicherungen zahlen unter anderem Schäden, die durch die Nutzung von Drohnen entstehen – jedoch nur bis zu einem bestimmten Gewicht der Drohne. Gleiches kann für Schäden gelten, die durch geliehene Motorboote entstanden sind – sie werden nur bis zu einer bestimmten Motorleistung übernommen. Eine weitere gängige Einschränkung besteht bei der Absicherung von Schäden durch Haustiere. In manchen Haftpflichtversicherungen sind Schäden durch Hunde pauschal mitversichert – außer es handelt es sich um einen Listenhund. Dies sind Hunde, die vom Gesetz als gefährlich angesehen werden.
Gefälligkeitsschäden
Fast immer gesondert aufgeführt und geregelt sind Schäden aus Gefälligkeitsleistungen. Wenn Sie einem Bekannten beim Umzug helfen oder während seines Urlaubs dessen Blumen gießen, sind das Gefälligkeiten. Sollten Sie dabei einen Schaden verursachen (beispielsweise den Fernseher fallen lassen oder Wasser auf den Computer schütten), springt in der Regel die Versicherung ein. Jedoch gibt es bei Gefälligkeitsschäden häufig gesonderte Regelungen und Leistungsbegrenzungen bis zu einem bestimmten Wert.
Schäden bei Mietsachen
Ebenfalls oft unter einem eigenen Punkt in den Vertragsbedingungen aufgeführt sind Schäden an geliehenen und gemieteten Dingen. Das kann sich sowohl auf den Bodenbelag in der eigenen Mietwohnung beziehen als auch auf angemietete Ferienhäuser oder gemietete Boote sowie Maschinen. Mietsachen sind nicht in jeder Haftpflichtversicherung enthalten – und wenn, dann ist die Versicherungsleistung oft beschränkt.
Vor Vertragsabschluss auf die Details achten
In einem Vertrag zur Haftpflichtversicherung sind alle gängigen Schäden erwähnt und es ist genau geregelt, was ein Leistungsfall ist und was nicht. Daher sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung alle Details aufmerksam studieren. Um die Kosten für die Beiträge nicht unnötig in die Höhe zu treiben, müssen nicht sämtliche denkbaren Schadenfälle bis zur vollen Höhe abgedeckt sein. Jeder sollte selbst beurteilen, wie hoch er das jeweilige Risiko einschätzt beziehungsweise auf welche Absicherung er besonderen Wert legt und in welchen Bereichen er Leistungsbegrenzungen in Kauf nehmen kann.
Verwandte Themen
Weiterführende Links
Privathaftpflicht vergleichen
- In wenigen Minuten wechseln
- Bis zu 300 € sparen
-
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation