In schlecht beleuchteten Straßen ist Parklicht Pflicht
Stand: 14.01.2020
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Wer nachts seinen Wagen an nur schlecht beleuchteten Straßen parken will, muss das Licht anlassen. Wann das Parklicht ausreicht und wann nicht.
Bei ungenügender Beleuchtung kann Teilschuld festgestellt werden
Die Situation kennen viele Autofahrer: Sie stellen ihr Fahrzeug am Rand einer Straße ab, die nur schlecht oder gar nicht beleuchtet ist. Oder wo etwa die Laternen irgendwann in der Nacht abgeschaltet werden. Darauf weist ein sogenannter roter Laternenring mit schmalen weißen Rand (Verkehrszeichen 394) hin.
In solchen Fällen müssen Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften das Parklicht anschalten, erklärt die Expertenorganisation Dekra. Tun sie das nicht, können andere Verkehrsteilnehmer das Auto übersehen. Kommt es dann zu einem Unfall, kann den Halter des abgestellten Autos eine Teilschuld treffen.
Das Parklichteinstellung lässt bei abgezogenem Zündschlüssel je nach Bedarf halbseitig links oder rechts am Fahrzeug einen Scheinwerfer und ein Rücklicht bei verminderter Leistung brennen. Beleuchtet werden muss das Auto an der zur Fahrbahn hingewandte Seite. Oft lässt sich das Parklicht mit nach links oder rechts gedrücktem Blinkhebel anschalten. Wie das im Einzelfall genau funktioniert, steht in der Betriebsanleitung.
Parklicht reicht außerhalb geschlossener Ortschaften nicht aus
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Parken in unbeleuchteten Bereichen immer das Standlicht einschalten. Damit brennen beide Scheinwerfer und beide Rückleuchten. Das Parklicht reicht dort nicht aus.