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Früher verboten, heute Vorschrift: Auch in der Bank gilt Maskenpflicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Auch in Banken gilt seit einiger Zeit: Maske auf vor dem Betreten. In den meisten Bundesländern ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Für einige Bankgeschäfte müssen Kunden allerdings zweifelsfrei identifiziert werden. Wir geben einen Überblick über die geltenden Regeln.

Vor Corona waren Masken in der Bank verboten

Maskiert zum Bankschalter – ein seltsames Gefühl. Wer vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie mit halb verdecktem Gesicht eine Bankfiliale betrat, wirkte fast schon kriminell. Auch wenn für Banken kein Vermummungsverbot wie für Demonstrationen und öffentliche Versammlungen besteht, war es Kunden untersagt, ihr Gesicht in einer Bankfiliale zu verbergen. Banken hatten das Tragen von Masken oder Motorradhelmen in der Regel per Hausrecht verboten. Ausnahmen galten lediglich für religiös motivierte Gesichtsschleier.

Die neue Maskenpflicht – und ihre Ausnahmen

Heute gehört der Mund-Nasen-Schutz hingegen zur neuen Normalität, das Tragen ist auch in den meisten Banken Pflicht. „Um die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten, müssen Bankkunden in den meisten Bundesländern eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufenthalts in den Filialen tragen und mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten“, sagt Claus Wolf von der Postbank.

Für einige Bankgeschäfte müssen Kunden allerdings zweifelsfrei identifizierbar sein – etwa, wenn sie ein Girokonto eröffnen oder einen Kredit abschließen möchten. Für den Abgleich des Gesichts mit dem Foto auf dem Ausweis müsse die Maske dann kurzzeitig abgenommen werden, so Wolf.

Im Selbstbedienungsbereich an den Geldautomaten und Überweisungs-Terminals sollte der Mundschutz hingegen permanent getragen werden. Hier weise sich der Kunde schließlich mit seiner PIN aus und nicht per Gesichtserkennung, sagt Wolf.

Wer aufgrund einer Erkrankung wie Asthma keine Atemschutzmaske tragen darf, kann die Bankfiliale auch ohne Mundschutz betreten oder ein Plexiglas-Visier tragen. Betroffene sollten aber auf Verlangen nachweisen können, dass sie tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen auf die Maske verzichten – zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest.

Zusätzliches Sicherheitspersonal in vielen Filialen

In Bankfilialen mit viel Kundenverkehr wird derzeit zusätzliches Sicherheitspersonal eingesetzt. Es stellt sicher, dass nicht zu viele Personen gleichzeitig die Geschäftsräume betreten und die nötigen Abstandsregelungen eingehalten werden können. Umgesetzt werden dabei immer die regional unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern.