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Inhalt dieser Seite
  1. Motorradversicherungen - von Verivox empfohlen
  2. Das Wichtigste in Kürze
  3. Ohne Haftplichtversicherung keine Zulassung
  4. Was beinhaltet die Haftpflichtversicherung für Motorräder?
  5. Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung
  6. Zusatzbausteine
  7. Deckungserweiterungen bei Teil- und Vollkasko

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung wird kein Motorrad zugelassen.
  • Die gesetzliche Haftpflichtversicherung kann gerade bei Personenschäden kaum ausreichend sein, um die Regressforderungen zu decken.
  • Die wichtigsten Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen finden sich bei Tierunfällen, Tierbissen und finanziellem Ersatz bei Diebstahl.

Ohne Haftplichtversicherung keine Zulassung

Paragraf 1 des "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter", kurz Pflichtversicherungsgesetz, regelt eindeutig, wann eine Haftpflichtversicherung zwingend ist:

"Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung … abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird."

Diese Verpflichtung gilt nicht nur für ein Motorrad, sondern beginnt bei E-Scootern, geht über Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb, Mofas, Mopeds und Roller. Abhängig von der Motorisierung genügt bei einer Geschwindigkeit bis 45 km/h das Versicherungskennzeichen, welches im März eines jeden Jahres neu erworben werden muss und jährlich mit wechselnder Farbe ausgegeben wird.

Versicherungsbestätigung für die Zulassung

Wer sein Motorrad zulassen möchte, muss bei der Behörde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), vorweisen. Diese bestätigt, dass eine Versicherungsgesellschaft mindestens für die gesetzliche Haftpflichtversicherung eintritt.

Unser Tipp: Es empfiehlt sich, nicht nur auf die gesetzliche Deckung zurückzugreifen, sondern sich für einen umfassenderen Versicherungsschutz zu entscheiden. Die gesetzliche Deckung sieht lediglich eine Versicherungssumme von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1,2 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden vor. Ein Blick in den Versicherungsvergleich für eine Haftpflichtversicherung für ein Motorrad zeigt, dass die Versicherungssummen, gerade im Zusammenhang mit Personenschäden, deutlich höher liegen.

Was beinhaltet die Haftpflichtversicherung für Motorräder?

Das Versicherungspflichtgesetz baut auf Paragraf 823 BGB auf, der die Schadensersatzpflicht regelt. Jeder, der einen Dritten körperlich, materiell oder finanziell schädigt, ist mit seinem gesamten Vermögen zu Schadensersatz verpflichtet. Da das Risiko im Straßenverkehr durch motorgetriebene Fahrzeuge besonders hoch eingeschätzt wird, gilt die gesetzliche Verpflichtung.

Was sind Vermögensschäden?

Während Personenschäden und Sachschäden selbsterklärend sind, fällt der Begriff "Vermögensschaden" etwas abstrakter aus.

Darunter ist eine finanzielle Benachteiligung des Geschädigten zu verstehen. Angenommen, ein Motorradfahrer verursacht einen harmlosen Unfall mit einem Fußgänger und dessen Laptop fällt auf den Boden. Die Festplatte ist kaputt, die Dateien müssen aufwendig wieder hergestellt werden. Durch die Kosten für die Wiederherstellung entsteht dem Fußgänger ein Vermögensschaden.

Was leistet die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung?

Während die Haftpflichtversicherung für das Motorrad für die Kosten aufkommt, die durch die Schädigung Dritter entstehen, leisten die Teil- und die Vollkaskoversicherungen bei Schäden am eigenen Motorrad. Hier muss allerdings auch wieder unterschieden werden.:

Dazu zählen Schäden durch

  • Explosion, Feuer, Kabelbrand
  • Unwetter
  • Unfälle mit Tieren
  • Marder- oder Tierbisse

Die Teilkasko ersetzt in einem gewissen Rahmen auch den Wert des Motorrades, wenn es gestohlen wurde. Sowohl die zeitliche Bandbreite für den Neuwert nach einer Erstzulassung als auch für den Kaufpreis bei einer gebrauchten Maschine fällt von Versicherer zu Versicherer allerdings sehr weit aus.

Die Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung bewerten das Fahrverhalten des Halters durch die Schadensfreiheitsklassen. Diese entfallen bei der Teilkasko, da der Versicherungsnehmer auf die abgedeckten Schäden keinen Einfluss hat, als Unfallverursacher jedoch schon.

Gibt es sinnvolle Zusatzbausteine für die Haftpflichtversicherung?

Bei der Haftpflichtversicherung für Motorräder selbst gibt es kaum Zusatzbausteine, wie beispielsweise die Mallorcapolice für Autos. Allerdings bietet es sich an, einen Tarif zu wählen, welcher einen Rabattschutz enthält. Einige Versicherer bieten diese Option gegen einen Aufpreis an.

Der Rabattschutz stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer im Fall eines Unfalls in der SF-Klasse nicht zurückgestuft wird, und in den Folgejahren eine höhere Prämie entrichten muss.

Wichtig ist allerdings, dass sich der Versicherungsnehmer für eine Gesellschaft entscheidet, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Als grob fahrlässig gilt eine Handlung, wenn sich der Ausführende bewusst ist, dass ein Schadenrisiko entsteht. Die Grenzen zwischen grob fahrlässig und leicht fahrlässig sind jedoch fließend.

Deckungserweiterungen bei Teil- und Vollkasko

Hinsichtlich der Zusatzbausteine bieten die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung deutlich mehr Ansätze. Dabei liegt der Schwerpunkt jedoch eher auf Deckungserweiterungen. Folgende Deckungserweiterungen sind empfehlenswert:

  1. Die klassische Teilkaskoversicherung ersetzt einen Schaden, der durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entsteht. Immer mehr Versicherer erweitern die Schadensersatzleistung jedoch auf Unfälle mit allen Tieren, unabhängig davon, ob es ein Reh, eine Kuh oder ein Hund war.
  2. Eine weitere Deckungserweiterung findet sich bei Marderbissen. Früher war nur der eigentliche Schaden durch den Marderbiss, beispielsweise die kaputte Ölleitung, versichert. Wesentlich kostenintensiver fielen aber die Folgeschäden aus, zum Beispiel ein Kolbenfresser durch den Ölverlust. Im besten Fall ist jedoch nicht nur der Marderbiss und der Folgeschaden versichert, sondern Schäden und Folgeschäden durch Tierbisse generell.
  3. Einen weiteren Aspekt stellt die Erstattung bei Diebstahl dar. Es macht einen Unterschied, ob der Versicherer den Neupreis nur in den ersten sechs Monaten nach Erstzulassung ersetzt oder bis zu einem Zeitraum von 18 Monaten. Gleiches gilt auch für die Kaufpreiserstattung. Gebrauchte Motorräder können durchaus auch eine Kapitalanlage sein, denkt man an Custombikes oder an Klassiker. Je länger die Frist für die Kaufpreiserstattung läuft, umso besser.
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