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Inhalt dieser Seite
  1. Motorradversicherungen - von Verivox empfohlen
  2. Das Wichtigste in Kürze
  3. Vollkasko ist keine Pflicht
  4. Leistung der Vollkasko
  5. Lohnt sich Selbstbeteiligung?
  6. Haftungsausschlüsse bei der Vollkaskoversicherung
  7. Für wen ist die Vollkasko sinnvoll?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vollkaskoversicherung leistet bei Schäden, die durch den Fahrer selbst verursacht wurden, oder wenn der Verursacher nicht feststellbar ist.
  • Verstößt der Fahrer oder der Halter gegen gesetzliche Vorschriften, besteht kein Versicherungsschutz mehr.
  • Die Teilkasko ist grundsätzlich Bestandteil der Vollkaskoversicherung.

Die Vollkaskoversicherung fürs Motorrad ist keine Pflichtversicherung

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung stellen weder die Teilkaskoversicherung noch die Vollkaskoversicherung eine Pflichtversicherung dar. Dennoch macht es Sinn, über diese Policenerweiterung nachzudenken. Zunächst einmal steigt der Versicherungsbeitrag durch den Einschluss einer Vollkaskoversicherung. Auf der anderen Seite darf aber nicht vergessen werden, dass damit auch der Versicherungsschutz erweitert wird.

Die Vollkasko sichert Schäden an der eigenen Maschine ab

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für alle Schäden übernimmt, die der Versicherungsnehmer Dritten mit seinem Motorrad zufügt, kommt die Vollkaskoversicherung für Eigenschäden auf. Eigenschaden bedeutet, dass der Fahrer den Unfall oder den Schadensfall selbst herbeigeführt hat.

Fällt das Motorrad um und wird beschädigt, kann der Halter niemanden dafür haftbar machen. Er muss die Kosten für den Schaden entweder selbst tragen oder durch seine Vollkaskoversicherung bezahlen lassen.

Was beinhaltet die Vollkaskoversicherung für ein Motorrad?

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet grundsätzlich auch die Teilkasko. Das Paket versichert Schäden, welche durch

  • Blitzschlag
  • Hochwasser
  • Unfälle mit Tieren (erweiterte Deckung, klassisch nur Haarwild)
  • Bissschäden durch Tiere (erweiterte Deckung inklusive Folgeschäden, bei Altpolicen nur Marderbissschäden)
  • Hagel
  • Brand, Explosion
  • Diebstahl und Raub

entstehen. Dazu kommt, erweitert durch die Vollkaskoversicherung, noch der Eigenschaden. Die Vollkasko greift auch, wenn das Motorrad durch Vandalismus beschädigt wurde oder der Unfallverursacher nicht festgestellt werden konnte.

Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?

Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung, die keine Schadensfreiheitsrabatte kennt, ermittelt sich die Prämie für die Vollkaskoversicherung auch aus den schadenfreien Jahren des Versicherungsnehmers. Allerdings weicht die SF-Klasseneinteilung deutlich von der Kalkulation bei der Kfz-Versicherung ab:

Schadenfreie Jahre
SF-Klasse Motorrad
Haftpflicht (Beitragssatz in %)
Vollkasko (Beitragssatz in %)
10 SF 10 25 35
9 SF  9 25 40
8 SF  8 25 40
7 SF  7 25 40
6 SF  6 30 45
5 SF  5 35 45
4 SF  4 35 50
3 SF  3 40 60
2 SF  2 45 65
1 SF  1 50 65
- SF  ½ 60 80
Anfänger 0 100 100
Malusklasse M 140 140

Der Versicherungsnehmer kann seinen Beitrag also durchaus aufgrund seiner Fahrweise über die Jahre senken. Er kann aber auch von Beginn an eine Selbstbeteiligung für die Teilkasko und die Vollkasko vereinbaren. Damit mindert er seinen Beitrag ebenfalls. Wie hoch die Einsparung ausfällt, lässt sich schnell mit dem Motorradversicherungsvergleich ermitteln.

Da es bei einem Vollkaskoschaden lohnt, nachzurechnen, bis zu welchem Betrag es günstiger ist, die Kosten selbst zu übernehmen, macht eine Selbstbeteiligung auf jeden Fall Sinn. Immerhin führt die Schadensregulierung durch den Versicherer zu einer Heraufstufung in der SF-Klasse, die einige schadensfreie Jahre bedarf, bis sie wieder im günstigen Bereich angelangt ist.

Individuelle Höhe der Selbstbeteiligung bei der Tarifwahl möglich

Es ist durchaus üblich, in der Vollkasko und der Teilkasko unterschiedliche Selbstbeteiligungen zu vereinbaren. Die Abstufungen in der Selbstbeteiligung beginnen bei 150 Euro und steigen in der Vollkasko bis zu 2.500 Euro, teilweise sogar mehr. Für die Teilkasko gilt in der Regel ein Satz von 150 Euro oder 300 Euro als normal. In der Vollkasko kann, je nach Wert des Motorrades, die Selbstbeteiligung auch 1.000 Euro betragen.

In Bezug auf die Selbstbeteiligung ist es am Ende ein Rechenexempel hinsichtlich der Relation zwischen Beitrag, Selbstbeteiligung und möglicher Schadenhöhe bei einem Totalverlust durch einen selbst verschuldeten Unfall.

Haftungsausschlüsse bei der Vollkaskoversicherung

Der Versicherer ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistungspflicht befreit. Bereits mit Vertragsbeginn kann der Haftungsausschluss greifen.

Dies ist der Fall, wenn der Erstbeitrag nicht entrichtet wurde. Die Frist für die Zahlung beträgt in der Regel 14 Tage ab Zugang des Versicherungsscheins, sofern keine Lastschrifteinzugsermächtigung vereinbart wurde. Mangelnde Deckung auf dem Konto führt zu einer Nicht-Einlösung der Lastschrift und damit dem Wegfall des Versicherungsschutzes.

In folgenden Fällen liegt ein Haftungsausschluss für die Versicherungsgesellschaft vor:

  • Das Überlassen des Motorrades an eine Person, die keine nach europäischem Recht vorliegende Fahrerlaubnis hat, führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Der Verwendungszweck des Motorrades muss dem im Versicherungsschein angegebenen Zweck entsprechen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.
  • Wurde ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.
  • Wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.
  • Wenn das Saisonkennzeichen abgelaufen ist.
  • Das Motorrad verfügt über keine gültige TÜV-Plakette.
  • Der Fahrer stand unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
  • Ein Unfall resultiert zweifelsfrei aus überhöhter Geschwindigkeit.
  • Der Fahrer beging nach einem Unfall Fahrerflucht.
  • Der Fahrer hörte überlaut Musik. Gemäß Straßenverkehrsordnung darf das Gehör eines Fahrers nicht beeinträchtigt sein.
  • Bauliche Veränderungen, die nicht erfasst sind und damit zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind dagegen versichert. Allerdings muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass die Zahlung der Versicherung quotiert wird.

Für wen ist die Vollkaskoversicherung empfehlenswert?

Die Vollkasko greift nur bei einem selbst verschuldeten Schaden. Kein Motorradfahrer hat ein Interesse daran, loszufahren und seine Maschine zu beschädigen. Auf der anderen Seite ist es nie auszuschließen, dass es ohne Einwirkung Dritter zu einem Unfall kommt. Nasses Laub auf der Straße oder eine kleine Ölspur sind für Motorradfahrer deutlich gefährlicher als für Autofahrer.

Es stellt sich also die Frage, wie hoch der Wert des Motorrades noch ist. Kann der Halter im Fall einer Reparatur diese in voller Höhe selbst bezahlen, oder möchte er lieber einen moderaten Beitragszuschlag entrichten? Gerade bei neuen Maschinen macht ein Vollkaskoschutz sicherlich Sinn. Je älter das Motorrad ist, um so eher kann man darauf verzichten.

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