AUSLANDSSCHUTZ IN DER MOTORRADVERSICHERUNG
- Motorradversicherungen - von Verivox empfohlen
- Auslandsschutz bei geliehenem Motorrad
- Mallorca-Police schließt Lücken
- Auslandsschutz für das eigene Motorrad
Das Wichtigste in Kürze
- Haftpflichtversicherungen im Ausland bieten häufig nur geringe Versicherungssummen.
- Wer sich ein Motorrad mietet, sollte darauf achten, dass die eigene Motorradversicherung die "Mallorca-Police" einschließt.
- Der Auslandsschutz für das Motorrad leistet auch, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet war.
- Vor der Fahrt ins Ausland sollten Motorradfahrer über die grüne Karte prüfen, wo Versicherungsschutz besteht.
Auslandsschutz bei geliehenem Motorrad
Für Motorradfahrer gibt es gute Gründe, in die Motorradversicherung einen Auslandsschutz zu integrieren. Zunächst besteht die Möglichkeit, sich vor Ort ein Motorrad zu mieten und damit die Landschaft zu erkunden. Es ist zwar verpflichtend, dass auch die geliehene Maschine eine Haftpflichtversicherung aufweist, allerdings gibt es hier deutliche Unterschiede zum in Deutschland üblichen Versicherungsschutz. Die Versicherungssummen liegen häufig unter denen, die hierzulande üblich sind. Es kann folglich passieren, dass nach einem verschuldeten Unfall die Schadensersatzforderungen der gegnerischen Partei die Leistungen aus der ausländischen Motorradhaftpflichtversicherung übersteigen.
Versicherungssummen reichen oft nicht
Die Deckungssumme in Montenegro beispielsweise ist auf 250.000 Euro pro Unfall festgelegt, in der Türkei sind es sogar nur 94.000 Euro pro Person. In Kroatien mit seinen wunderschönen Motorradrouten an der Küste entlang beträgt die gesetzliche Deckung dagegen 5,6 Millionen Euro pro Unfall, unabhängig von der Zahl der verletzten Personen.
Es wird deutlich, dass der niedrige Versicherungsschutz im Ausland den deutschen Unfallverursacher in den finanziellen Ruin treiben kann. Nicht nur Schmerzensgelder müssen erstattet werden, auch alle anfallenden Behandlungskosten der Geschädigten.
Auslandsschutz in der Motorradversicherung: die Mallorca-Police
Die deutschen Versicherer bieten einen einfachen und, sofern nicht von Haus aus Bestandteil der Police, kostengünstigen Schutz, dieses Risiko auszuklammern. Die Rede ist von der Mallorca-Police. Diese lässt sich ohne großen Aufwand in die eigene Motorradversicherung einschließen. Die meisten Policen bieten sie schon als Standard als festen Bestandteil an. Dieser Einschluss erhöht die Versicherungssumme für das gemietete Motorrad automatisch auf die Summe, mit der das eigene Motorrad versichert ist.
Angenommen, nach einem in Montenegro verursachten Unfall mit drei Personen kommen Schadensersatzforderungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro auf den deutschen Motorradfahrer zu. Die niedrige Versicherungssumme im Ausland führt zu einer Lücke von 1.250.000 Euro. Die deutsche Motorradversicherung sieht eine Leistung von 100 Millionen Euro vor, maximal 12 Millionen Euro pro Person.
Mit der Mallorcapolice wird die Lücke zwischen der Leistung des ausländischen Versicherers und den Schadensersatzforderungen der geschädigten Personen geschlossen, dem Versicherungsnehmer drohen keine existenziellen Probleme.
Auslandsschutz für das eigene Motorrad
Auslandsschutz in der Motorradversicherung ist ebenfalls wichtig, wenn es mit dem eigenen Motorrad auf Reisen geht. Wer unverschuldet im Ausland in einen Unfall verwickelt ist, steht unter Umständen vor der gleichen Problematik wie der Fahrer eines gemieteten Motorrades.
Der Unfallverursacher ist mit einem Fahrzeug unterwegs, dessen Versicherungsschutz bei Weitem nicht für die Kosten aufkommt, die dem deutschen Fahrer entstehen. Der deutsche Fahrer bleibt zwar nicht auf den Krankenhaus- oder Arztkosten sitzen, diese sind durch das Sozialversicherungsabkommen oder die private Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt. Aber mögliche Schmerzensgeldzahlungen oder, bei einer extremen künftigen körperlichen Beeinträchtigung, Schadensersatzzahlungen kann er zwar einklagen. Im Zweifelsfall wird er sie aber nicht bekommen.
Mit dem Auslandsschutz stellt der deutsche Versicherer seinen Kunden in diesem Fall so, als ob der Unfallgegner ebenfalls bei der deutschen Gesellschaft zu den Konditionen versichert ist wie der Kunde.
Grüne Karte gibt Auskunft über Auslandsschutz
Grundsätzlich sollte jeder Motorradfahrer vor einer Tour in das Ausland einen Blick auf die grüne Versicherungskarte werfen. Dieser kann er entnehmen, ob er und sein Bike im jeweiligen Land versichert sind. Nicht überall wird die deutsche Motorradversicherung anerkannt.