Vollmacht für die Kfz-Zulassung: Vorlage & Tipps
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Fahrzeug kann nur vom Besitzer oder mit einer Vollmacht des Besitzers zugelassen werden.
- Die Vollmacht muss immer schriftlich vorgelegt werden.
- Ein kostenloses Muster können Sie auf dieser Seite als PDF herunterladen.
- Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
- Kostenlose Vorlage zum Download
- Vollmacht nach Autokauf, Umzug und Abmeldung
- Formulierung der Vollmacht
- Eindeutige Identifizierung notwendig
- Weitere benötigte Unterlagen
- So läuft die An- und Abmeldung
- Vor der Zulassung Kfz-Versicherungen vergleichen
- Häufig gestellte Fragen
Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
Wenn Ihnen die Zeit für das An- oder Ummelden Ihres Autos fehlt, können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen. Um die erforderlichen Formalitäten erledigen zu können, benötigt diese eine ausdrückliche Bevollmächtigung von Ihnen.
Autokauf, Umzug, Abmeldung: Vollmacht als zeitsparende Alternative
Der Gang zur Zulassungsbehörde ist für viele Verbraucher eine zeitaufwändige Angelegenheit. Erschwerend kommt für Berufstätige hinzu, dass sich die Öffnungszeiten oftmals nur schwer mit der arbeitsfreien Zeit vereinbaren lassen. Neben der Online-Zulassung per i-Kfz gibt es eine weitere Lösung für dieses Problem: Wenn Sie selbst keine Zeit für die Anmeldung Ihres Autos haben, können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht zur Kfz-Zulassung ausstellen.
Die Vollmacht beim Fahrzeugkauf
Erwerben Sie das Auto privat, müssen Sie selbst aktiv werden. Häufig übernehmen Sie beim privaten Gebrauchtwagenkauf ein Fahrzeug, das bei der Übergabe noch auf den vorigen Eigentümer zugelassen ist. Als neuer Eigentümer sind Sie verpflichtet, ohne schuldhafte Verzögerung das Auto umzumelden. Eine exakte Frist schreibt der Gesetzgeber nicht vor, doch länger als eine bis maximal zwei Wochen sollten Sie damit nicht warten. Falls Sie kurzfristig keine Zeit haben, können Sie einem Dritten die erforderliche Vollmacht für die Kfz-Ummeldung ausstellen.
Vollmacht bei Umzug und Abmeldung eines Kfz
Auch bei einem Umzug sind Sie verpflichtet, Ihr Auto zeitnah umzumelden. In diesem Fall können Sie sich ebenfalls per Vollmacht vertreten lassen, um die Zulassung nicht selbst durchführen zu müssen.
Ohne Vollmacht ist nur die Kfz-Abmeldung durch einen Dritten möglich. Um die Abmeldung vorzunehmen, benötigt die Zulassungsstelle lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I und II – früher als "Fahrzeugschein" und "Fahrzeugbrief" bezeichnet – sowie die Nummernschilder des Fahrzeugs. Ob Sie selbst die Abmeldung in die Wege leiten oder jemand anderes, ist für die Behörde unerheblich.
Formulierung der Vollmacht für die Zulassungsstelle
Wollen Sie sich durch eine Vollmacht beim Straßenverkehrsamt vertreten lassen, muss für die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde klar erkennbar sein, dass die bevollmächtigte Person in Ihrem Sinne handelt. Die Bevollmächtigung können Sie zwar formlos verfassen, aber sie sollte unmissverständlich erklären, welche Handlung der Bevollmächtigte ausführen soll.
Beispiel für die eindeutige Formulierung einer Zulassungsvollmacht:
"Hiermit erteile ich, (Ihr Name, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum), die Vollmacht zur Anmeldung meines Kfz an (Name, Adresse und Geburtsdatum des Bevollmächtigten). Das Fahrzeug VW Golf, Baujahr 2014 mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer (hier die in der Zulassungsbescheinigung vermerkte Identifikationsnummer einfügen) soll auf mich angemeldet werden."
Eindeutige Identifizierung notwendig
Die Zulassungsstelle erkennt die Vollmacht nur dann an, wenn sich die Identität des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten eindeutig feststellen lässt. Nennen Sie daher neben den Namen und Adressen stets auch die Geburtsdaten der beteiligten Personen. Diese gewährleisten zusammen mit dem Vor- und Zunamen die eindeutige Identifizierung, wenn als Ausweisdokument ein Reisepass dient. Denn im Gegensatz zum Personalausweis enthält der Pass keine Wohnadresse.
Was Sie neben der Vollmacht für die Kfz-Zulassung brauchen
Für die Kfz-Zulassung ist abgesehen von der Vollmacht auch eine Kopie Ihres Ausweises nötig. Mit ihr können Sie Ihre Identität als Vollmachtgeber bestätigen. Bestenfalls unterschreiben Sie die Kopie noch einmal eigenhändig. Der Bevollmächtige benötigt außerdem seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass, um ihn zur Legitimierung vorlegen zu können. Darüber hinaus benötigt die Zulassungsstelle folgende Unterlagen, welche die Vollmacht zur Kfz-Anmeldung vervollständigen:
- Bei Gebrauchtwagen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie einen gültigen Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung.
- Bei Neuwagen die Zulassungsbescheinigung Teil II, da Teil I dann direkt von der Behörde ausgestellt wird.
- Ein vom Vollmachtgeber unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat, damit der Fiskus die Kfz-Steuer vom Bankkonto abbuchen kann.
- Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Sie von der Kfz-Versicherung erhalten. Die eVB ist der Beleg dafür, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug somit am Straßenverkehr teilnehmen darf.
So läuft die An- und Ummeldung des Autos ab
Je nachdem, ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen erwerben, läuft die Kfz-Anmeldung oder Kfz-Ummeldung unterschiedlich ab. Generell sind folgende Schritte nötig:
Kfz-Anmeldung eines Neuwagens mit Vollmacht
Haben Sie einen Neuwagen gekauft, können Sie in der Regel den Händlerservice für die Zulassung in Anspruch nehmen. Diese Aufgabe können Sie allerdings auch selbst übernehmen. Folgende Schritte sind nötig, um mit einer Vollmacht ein Auto anzumelden:
-
Der Hersteller liefert den von Ihnen bestellten Wagen an den Händler, der das Fahrzeug abholbereit bei sich stehen lässt.
-
Sie lassen sich nach der Bezahlung des Kaufpreises die Zulassungsbescheinigung Teil II aushändigen.
-
Sie stellen einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung aus und erteilen ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer. Alternativ erteilen Sie dem Händler die Vollmacht für die Zulassung Ihres neuen Kfz.
-
Sie entscheiden sich für eine günstige Kfz-Versicherung und lassen sich die eVB-Nummer übermitteln.
-
Der Bevollmächtigte geht zur Zulassungsbehörde, die sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellt als auch die Nummernschilder anfertigt. Damit ist Ihr Fahrzeug zugelassen.
Vor der Zulassung Kfz-Versicherungen vergleichen
Im Vergleichsrechner von Verivox können Sie bequem und kostenlos über 330 Kfz-Tarife vergleichen. Um die optimale Police zu finden und abzuschließen, sind nur drei einfache Schritte nötig:
- Persönliche Daten eingeben: Geben Sie Ihre versicherungsrelevanten Daten wie die Postleitzahl und den gewünschten Versicherungsschutz an.
- Passende Kfz-Versicherung wählen: Vergleichen Sie jetzt schnell und stressfrei die Angebote von über 33 Versicherungsanbietern auf einen Blick. Für Fragen und Antworten stehen Ihnen unsere Kfz-Versicherungsexperten kostenlos am Telefon oder per E-Mail zur Seite.
- Wunschtarif abschließen: Schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung jetzt direkt online ab! Ihre eVB-Nummer und Ihre Versicherungsunterlagen erhalten Sie bequem per E-Mail.
Kfz-Versicherungen vergleichen

-
1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
-
Deutschlands günstigster Kfz-Versicherungsvergleich - Testsieger 2024
,Verivox wurde vom Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) zum Spar-Champion 2024 gekürt! In einer umfassenden Analyse wurden Preisdaten aus vier Vergleichsportalen untersucht. Analysiert wurde der Zeitraum der letzten vier Jahre.
Unser Portal überzeugt in der Kategorie Vergleichsportale Kfz-Versicherung mit nachhaltig attraktiven Preisen und wurde zum führenden Anbieter gewählt. Mehr erfahren
Kfz-Ummeldung eines Gebrauchtwagens mit Vollmacht
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens handelt es sich häufig um ein Fahrzeug, das noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist. Dadurch gestaltet sich der Ablauf der Ummeldung etwas anders als bei der Zulassung eines Neuwagens:
-
Sie übernehmen nach dem Bezahlen des Kaufpreises das Auto, das noch auf den alten Eigentümer zugelassen ist. Bis zum Abschluss einer neuen Versicherungspolice treten Sie auch in den bestehenden Versicherungsvertrag ein. Mit der eVB der noch laufenden Autoversicherung können Sie die Ummeldung veranlassen.
-
Achten Sie darauf, dass Sie neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und II auch den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung erhalten haben oder dass zumindest die erfolgreiche und noch gültige Prüfung in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
-
Stellen Sie bei Bedarf einer Person Ihres Vertrauens die Vollmacht aus, um das Fahrzeug umzumelden.
-
Neben der Vollmacht zur Ummeldung Ihres Autos sowie den oben genannten Unterlagen geben Sie dem Bevollmächtigten auch die alten Nummernschilder mit auf den Weg zur Zulassungsbehörde. Diese werden dort entwertet und gegen die neuen Kennzeichen eingetauscht.
Überführung mit Kurzzeitkennzeichen
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen im abgemeldeten Zustand erwerben, benötigen Sie für die Überführungsfahrt ein Kurzzeitkennzeichen, das maximal fünf Tage lang gültig ist. Zur Ausstellung eines solchen Kennzeichens benötigt die Zulassungsstelle eine eVB. Es ist ebenfalls möglich, jemandem eine Vollmacht zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens auszustellen.
Häufig gestellte Fragen
Soll ein Dritter Ihr Auto anmelden oder ummelden, ist eine Vollmacht in schriftlicher Form nötig. Es ist nicht möglich, die Zulassungsstelle lediglich telefonisch darüber zu informieren, dass Sie eine andere Person mit der An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs beauftragen. Die Vollmacht können Sie entweder formlos oder anhand eines Muster-Formulars ausstellen.
Wollen Sie jemanden damit beauftragen, Ihr Auto abzumelden, ist keine Vollmacht nötig. Hier genügen die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs, damit sie ungültig gemacht werden können.
Minderjährige Fahrzeughalter benötigen für die Anmeldung keine Vollmacht, sondern die Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters. Dabei kann es sich um die Erziehungsberechtigten, einen alleinig Sorgeberechtigten oder um einen Vormund handeln.
Kfz-Versicherung
06221 777 00 40
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr