Wartungsintervalle
Wer ein Auto besitzt, kennt vermutlich auch das Scheckheft. “Scheckheftgepflegt” ist ein wichtiges Argument beim Autokauf, stellt es doch sicher, dass der Verkäufer die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle eingehalten hat. Neben dem einfachen Sachverhalt, dass ein regelmäßig gewartetes Auto eine höhere Laufleistung erreicht, wirkt sich eine unregelmäßige Wartung auch direkt nachteilig bei eventuellen Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen aus. Die Autohersteller kennen vier verschiedene Ansätze für die Wartungsintervalle.
- Verschiedene Wartungsintervalle
- Was passiert, wenn die Wartung nur unregelmäßig durchgeführt wird?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Immer mehr Autohersteller lassen flexible Wartungsintervalle zu, welche nutzungsabhängig durch den Bordcomputer ermittelt werden.
- Einige Hersteller geben eine Alternative vor, entweder bei einem bestimmten Kilometerstand oder nach Zeitfenster, abhängig, was zuerst eintritt.
- Unregelmäßige Wartung während der Garantiedauer führt zu Verlust des Garantieanspruchs.
- Während der Garantiezeit kann die Wartung von jeder Werkstatt ausgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Herstellervorgaben eins zu eins umgesetzt werden.
Welche Arten von Wartungsintervallen gibt es?
Wartungsintervalle starr zu gestalten hat sich als nachteilig erwiesen. Einige Teile am Auto verschleißen schneller als andere. Die Wartung nur nach einem strikten Zeitrahmen vorzunehmen, kann vor diesem Hintergrund gefährlich werden, wenn beispielsweise Bremsen zu spät auf ihre Tauglichkeit getestet haben. Die Autohersteller legen inzwischen vier Varianten zugrunde:
- Die zeitliche Vorgabe, beispielsweise alle 24 Monate
- Wartungsintervalle abhängig von der Laufleistung
- Eine Mischkalkulation, beispielsweise alle 24 Monate oder nach 15.000 Kilometern
- Eine bedarfsabhängige Wartung
Die bedarfsabhängige Wartung wird durch die fortschreitende Ausstattung der Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Sensoren möglich. Erkennt der Sensor unabhängig vom vorgegebenen Zeitfenster oder der Laufleistung, dass die Bremsbeläge erneuert werden müssen, gibt er einen Wartungshinweis.
Die fixe Zeitvorgabe für die Wartung mag für Autofahrer sinnvoll sein, deren Laufleistung eher übersichtlich ausfällt, ist aber für Fahrer mit hoher Kilometerleistung fatal. Der Verschleiß tritt häufig vor dem Zeitpunkt der nächsten Inspektion ein. Für Fahrzeuge, die nicht oder noch nicht über die sensorbasierten Wartungshinweise verfügen, hat sich die Mischkalkulation bezahlt gemacht. Die Wartung ist fällig, wenn entweder der vorgegebene Kilometerstand erreicht oder der Zeitrahmen verstrichen ist.
Während Audi und BMW beispielsweise auf die flexiblen Wartungsintervalle setzen, bleibt Ford dem fixen Kilometerprinzip oder Zeitfensterprinzip, der Mischkalkulation, verhaftet. Die flexible Wartung bei Audi basiert bezüglich des Ölwechsels beispielsweises darauf, dass der Bordcomputer anhand der Fahrleistung ermittelt, in welchem Zustand das Öl ist. Das Wechselintervall liegt zwischen 15.000 Kilometern und 30.000 Kilometern. Die Konzernschwester Volkswagen verfährt nach dem gleichen Muster. Mercedes wiederum setzt auf feste Wartungsintervalle, abhängig davon, ob ein Zeitraum vergangen ist oder eine Laufleistung erreicht wurde.
Was passiert, wenn die Wartung nur unregelmäßig durchgeführt wird?
Befindet sich das Fahrzeug außerhalb der Garantie, ist es Sache des Halters, ob er seinen Wagen gepflegt und immer in Punkto Sicherheit überprüft wissen möchte, oder ob er das Auto verschleißt und dann verschrottet. Während sich die Überprüfung der Bremsen und Bremsbeläge direkt auf die Sicherheit des Autos auswirkt, ist dies bei altem Motoröl nicht der Fall. Dem nachlässig ausgeführten Ölwechsel steht jedoch der Sachverhalt gegenüber, dass Fahrzeuge mit sauberem Motoröl eine deutlich höhere Laufleistung erreichen. Es gibt kaum einen Autofahrer, für den es bei einem Fahrzeugwechsel nicht attraktiver ist, noch einen Verkaufserlös für den alten Wagen zu erzielen, anstatt ihn verschrotten zu lassen.
Befindet sich das Fahrzeug noch in der Herstellergarantie, bedeutet eine vernachlässigte Wartung einen Verlust der Garantieansprüche. Zur Aufrechterhaltung der Garantieansprüche zählt auch die Frage, wer die Wartung gemäß der Wartungsintervalle durchgeführt hat.
Ein alter Mythos besagt, dass die Inspektionen während der Garantiedauer beim Verkäufer, mindestens jedoch bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers erfolgen müssen. Dieser Sachverhalt verstößt gegen die herrschende Rechtslage. Nach gültigem EU-Recht kann jeder Neuwagenbesitzer wählen, ob er zu einer Vertragswerkstatt geht oder lieber zu einer freien Werkstatt. Allerdings sollte bei der Wahl einer freien Werkstatt folgender Sachverhalt zur Aufrechterhaltung der Garantie berücksichtigt werden.
Wichtig: Soll ein Fahrzeug während der Garantiezeit zur Inspektion in eine freie Werkstatt, muss diese auch auf der Rechnung bestätigen, dass die Wartungsarbeiten eins zu eins entsprechend den Herstellerangaben durchgeführt wurden.
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