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Ein idealer Beifahrer ist nüchtern und verhält sich ruhig und vorhersehbar. Er signalisiert seinem Fahrer Vertrauen, übt keinen Druck aus und unterstützt ihn bei Bedarf. Notwendige Kritik äußert er ausschließlich sachlich. Er bleibt mit seinem „Kapitän“ während der Fahrt wach und bietet ihm ein zweites Paar Augen. Dafür bringt dieser ihn sicher ans Ziel. Falls doch einmal etwas passiert, sind die möglichen Schäden für und durch den Beifahrer übrigens durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicher abgedeckt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Einfluss des Beifahrers auf das Fahrverhalten des Fahrers
  3. Wie sind Beifahrer versichert?
  4. Haftung des Beifahrers im Schadensfall
  5. Pflichten des Beifahrers
  6. Ein Kind als Beifahrer
  7. Auswirkungen und Risiken bei unbedachtem Handeln des Beifahrers
  8. Beifahrer beim Begleitetem Fahren ab 17
  9. Verwandte Themen
  10. Weiterführende Links
  11. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Volljährige Beifahrer haften selbst, wenn sie nicht angeschnallt sind, bei Kindern wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen.
  • Beifahrer sind bei Unfällen über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Autos versichert.

Einfluss des Beifahrers auf das Fahrverhalten des Fahrers

Der Einfluss des Beifahrers auf den Fahrer kann positiv wie negativ sein. Wer einen Fahrer zur Eile drängt oder gar zum Rasen anregt, setzt diesen unter Druck. Gerade jugendliche Fahrer lassen sich leicht zu einem riskanteren Fahrstil animieren, da ihnen die Sicherheit erfahrenerer Autofahrer fehlt. Genau diese mangelnde Erfahrung lässt sie aber unter Umständen die Situation falsch einschätzen.Das kann zu einer Fehlreaktion oder einem Unfall führen. Ungeduld und Drängeln seitens des Beifahrers sind für jeden Fahrer unangenehm.

Wenn Sie zu einer Person ins Auto gestiegen sind, akzeptieren Sie deren Fahrstil, solange sie sich an die Verkehrsregeln hält. Nehmen Sie in Kauf, dass die Fahrt so lange dauert, wie sie dauert. Regen Sie Ihren Fahrer nicht auf und signalisieren Sie Einverständnis und Ruhe. So sorgen Sie dafür, dass er sich nicht beunruhigt fühlt und sich auf das Fahren konzentrieren kann.

Wenn Ihr Fahrer definitiv zu schnell oder riskant fährt oder Verkehrsteilnehmer gefährdet, machen Sie ihn sachlich darauf aufmerksam und bitten ihn darum, beispielsweise die vorgeschriebene Geschwindigkeit einzuhalten.

Wie sind Beifahrer versichert?

Die Kfz-Hafptflicht schützt alle Mitfahrer, die sich außer dem Fahrer im Auto befinden.

Das heißt: Bei einem Unfall, an dem der Fahrer die Schuld trägt, übernimmt diese Pflicht-Versicherung in einem festgelegten Rahmen die Kosten der Schäden für die eigenen Mitfahrer und alle weiteren geschädigten Personen. Die Haftpflichtversicherung zahlt für körperliche Schäden und Sachschäden an Gegenständen, die am Körper getragen werden, nicht aber für Gepäckstücke. Nicht durch die KFZ-Haftpflicht abgesichert ist nur der unfallverursachende Fahrer.

Bei einem nicht verschuldeten Unfall, etwa durch einen geplatzten Reifen, zahlt die Haftpflichtversicherung ebenfalls für die Beifahrer, dann aber ausschließlich für Personenschäden. Nur bei Schaden durch höhere Gewalt wie Überschwemmung greift die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht. Solche Schäden kann man über eine private Unfallversicherung und eventuell über eine Insassenunfallversicherung absichern.

Haftung des Beifahrers im Schadensfall

Da die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommen muss, die anderen Verkehrsteilnehmern durch den Betrieb des versicherten Kraftfahrzeugs entstehen, haftet die Versicherung auch für einen Schaden, den der Beifahrer verursacht. Wenn dieser also zum Beispiel beim Aussteigen die Wagentür gegen ein anderes Auto schlägt, muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden am anderen Fahrzeug zahlen, sofern eine Mitschuld der geschädigten Partei ausgeschlossen werden kann. Da Aussteigen zum normalen Betrieb eines Fahrzeugs gehört, ist der Fahrzeughalter beziehungsweise dessen Versicherung für den Schaden haftbar.

Strafrechtliche Konsequenzen, etwa wenn der Beifahrer fahrlässig einen Unfall verursacht, sind davon nicht berührt.

Pflichten des Beifahrers

Wenn nötig sachlich kritisieren

Natürlich sollte man als Beifahrer nicht unnötig am Fahrstil des Fahrers herumkritisieren. Aber wenn der Fahrer beim Fahren andere Verkehrsteilnehmer oder die Insassen seines Fahrzeugs gefährdet, sollte der Beifahrer ihn ruhig darauf hinweisen. Wenn der Fahrer schneller fährt als erlaubt, dem Vordermann riskant auffährt oder andere Fahrzeuge schneidet, kann der Beifahrer dies sachlich kommentieren und ihn bitten, sich verkehrskonform zu verhalten.

Wo möglich unterstützen

Wenn der Beifahrer beispielsweise beim Abbiegen die bessere Sicht auf den Verkehr hat, sollte er dem Fahrer bei Bedarf rückmelden, ob die Straße frei ist oder ein anderes Fahrzeug sich nähert. Auch beim Einparken kann der Beifahrer den Fahrer unterstützen, indem er aussteigt und diesen durch Zurufe oder mit Handzeichen in die Parklücke dirigiert. Vorab sollte man für beide Situationen aber klären, ob der Fahrer diese Unterstützung wünscht.

Eine ganz klassische Hilfstätigkeit leistet der Beifahrer, wenn er für den Fahrer das Navigationsgerät bedient oder die Straßenkarte liest.

Die Verfassung des Fahrers im Blick behalten

Es versteht sich von selbst, dass man zu einem alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Fahrer nicht ins Auto steigen und ihn möglichst auch vom Fahren abhalten sollte.

Emotional aufgewühlte oder unter Schock stehende Fahrer sollten sich vor einer Weiterfahrt erst beruhigen. Wenn der Fahrer dies nicht von selbst berücksichtigt, sollte der Beifahrer ihm unbedingt raten, die Fahrt oder Weiterfahrt vorerst noch nicht anzutreten.

Bei langen Fahrten sollte man darauf achten, ob der Fahrer einen müden Eindruck macht, und ihm dann eine Pause vorschlagen, um keinen Sekundenschlaf zu riskieren. Schlafende Beifahrer verlocken den Fahrer übrigens tendenziell eher zum Einschlafen als wache. Auch im Interesse der eigenen Sicherheit bleibt man als Beifahrer am besten mit dem Fahrer wach, unterhält sich mit ihm und achtet auf seinen Zustand.

Wer zahlt, wenn der Beifahrer nicht angeschnallt ist?

Wenn der Beifahrer volljährig ist, haftet er selbst für seine Handlungen, etwa wenn er auf der Autofahrt keinen Sicherheitsgurt anlegt. Das Bußgeld von 30 Euro für die Verletzung der Gurtpflicht muss in diesem Fall der Beifahrer zahlen. Der Fahrer ist nur dafür verantwortlich, dass sich funktionierende Gurte im Fahrzeug befinden.

Ein Kind als Beifahrer

Wenn der Beifahrer minderjährig ist, haftet der Fahrer dafür, dass der Beifahrer angeschnallt ist oder, wenn sie mitfahren, die Eltern des Minderjährigen.

Kinder, die größer als 150 Zentimeter oder zwölf Jahre und älter sind, dürfen im Auto nur durch den Anschnallgurt geschützt auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Kinder unter 1,50 Meter und Babys dürfen vorne sitzen, wenn sie zusätzlich zum Gurt mit einem altersgemäßen Kindersitz gesichert sind. Wenn ein Kleinkind in einer gegen die Fahrtrichtung montierten Babyschale auf dem Beifahrersitz mitfährt, muss unbedingt der Airbag deaktiviert sein, wie es das Gesetz vorschreibt. Andernfalls verursacht der sich öffnende Airbag bei einem Unfall schwere Kopfverletzungen beim Kind.

Grundsätzlich sind Kinder aber auf den Rücksitzen viel besser aufgehoben. Und der vermeintliche Vorteil, dass der Fahrer sich, wenn er alleine mit dem Kind unterwegs ist, während der Fahrt viel besser um es kümmern kann, ist eigentlich ein Nachteil. Denn der Fahrer sollte sich im Sinne der Sicherheit aller Fahrzeuginsassen ausschließlich mit dem Fahren beschäftigen und daher anhalten, wenn das Kind betreut werden muss.

Auswirkungen und Risiken bei unbedachtem Handeln des Beifahrers

Zu den Dingen, die ein Beifahrer vermeiden sollte, gehört es, den Fahrzeugführer abzulenken. Einem Fahrer während der Fahrt ein Video oder ein lustiges Foto zeigen zu wollen, ist eine gefährliche Idee, denn auch eine nur kurze Ablenkung kann einen Unfall verursachen.

Natürlich muss man als Beifahrer auch darauf achten, dem Fahrer nicht die Sicht zu blockieren oder ihn zu erschrecken.

Ebenso sollte man die Person am Steuer eines Fahrzeugs nicht in emotional aufgeladene Gespräche oder gar Streit verwickeln. Damit zieht man zu viel Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ab. Am besten spart man sich unterwegs Themen, die zu hitzigen Diskussionen führen oder Streit herausfordern können, oder bittet im Streitfall den Fahrer darum, anzuhalten und die Differenzen außerhalb des Fahrzeugs und möglichst in Ruhe zu besprechen.

Beifahrer beim Begleitetem Fahren ab 17

2005 wurde das Begleitete Fahren ab 17 in Deutschland mit dem Ziel eingeführt, durch diese Übergangsphase die hohe Unfallrate von Fahranfängern zu verringern.

Begleitpersonen müssen mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten von der zuständigen Führerscheinstelle in die Prüfungsbescheinigung des Fahranwärters eingetragen sein, nur dann gilt die Ausnahmeregelung. Darüber hinaus muss die Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • mindestens seit fünf Jahren den Führerschein besitzen (mindestens Klasse B bzw. früher Klasse 3)
  • im Flensburger Fahreignungsregister mit höchstens einem Punkt geführt sein
  • ohne Drogen und mit höchstens 0,5 Promille Alkohol mitfahren
  • ihren Führerschein mitführen

Die Begleitperson darf nicht wie ein Fahrlehrer in die Fahrzeugbedienung eingreifen und gilt nicht als verantwortlicher Führer des Fahrzeugs. Sie muss nicht auf dem Beifahrersitz mitfahren, sondern kann auf jedem beliebigen Platz im Fahrzeug mitfahren.

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