Fahreignungsregister
Wer betrunken am Steuer sitzt, beim Fahren telefoniert, die Geschwindigkeit überschreitet oder eine andere Verkehrssünde begeht, muss mit einem Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg rechnen, das seit dem 1. Mai 2014 das Verkehrszentralregister (VZR) abgelöst hat.
- Definition: Was ist das Fahreignungsregister?
- Wie lange bleibt ein Eintrag im Fahreignungsregister?
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister: So stellen Sie den Antrag
- Kann ich Punkte vorzeitig abbauen?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anzahl der Punkte bis zum Führerscheinentzug wurde auf acht limitiert.
- Die Löschung erfolgt individuell für jeden Punkt nach Ablauf der jeweiligen Verjährung.
- Eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister kann auf Anfrage erfolgen und ist kostenlos.
- Ein vorzeitiger Abbau ist nur für einen Punkt einmal in fünf Jahren möglich.
Definition: Was ist das Fahreignungsregister?
Das Fahreignungsregister, kurz FAER, enthält die Punktekonten der Verkehrssünder. Wer sich verkehrswidrig verhält, wird im Zweifelsfall mit einem oder mehreren Punkten bestraft. Wer acht Punkte angesammelt hat, verliert den Führerschein.
Bereits bei der Anzahl der Punkte, die zu einem Führerscheinverlust führen, hat der Gesetzgeber strengere Regeln angelegt und die Zahl von 14 auf acht fast halbiert. Die Punkte werden aber nicht willkürlich vergeben. Es bestehen für Verkehrsvergehen drei Kategorien, anhand derer sich die Anzahl der Punkte, die vergeben werden, bemisst:
- Mit einem Punkt werden verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten belegt.
- Zwei Punkte erhält der Fahrer bei Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Drei Punkte werden fällig, wenn es sich um eine Straftat mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder eine gleichgestellte Straftat handelt. Dies gilt auch, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder wenn eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ausgesprochen wurde.
Der Eintrag der Punkte in das Fahreignungsregister hat aber noch weitere Konsequenzen.
- Ein bis drei Punkte führen zu einer Vormerkung.
- Vier und fünf Punkte haben eine Ermahnung zur Folge.
- Sechs und sieben Punkte bedingen eine Verwarnung.
- Bei acht Punkten wird ein Fahrverbot ausgesprochen.
Wie lange bleibt ein Eintrag im Fahreignungsregister?
Die Punkte im Fahreignungsregister bleiben nicht für immer bestehen, sondern werden, wie auch schon im Verkehrszentralregister, nach einer Weile gelöscht. Allerdings hängt die Frist bis zur Löschung davon ab, weshalb der Fahrer einen oder mehrere Punkte erhielt.
War die Ursache für den Eintrag eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt geahndet wurde, beträgt die Verjährungsfrist nur 2,5 Jahre. Lag dem Eintrag eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat zugrunde, für die zwei Punkte eingetragen wurden, liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren. Zehn Jahre bis zur Löschung dauert es, wenn es sich um eine Straftat handelte, die mit drei Punkten belegt wurde.
Eine Löschung der Punkte erfolgt auch, wenn der Fahrer acht Punkte angesammelt hat und die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Im Rahmen der Neuordnung wurden die Punkte vom Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister übertragen. Allerdings galt das nur für Punkte, die aus einer Gefährdung der Verkehrssicherheit heraus resultierten. Punkte, die aufgrund eines anderweitigen Fehlverhaltens vergeben wurden, wurden gelöscht.
Wegfall der Ablaufhemmung
Im Gegensatz zum alten Verkehrszentralregister wird jetzt die Verjährungsfrist für jeden einzelnen Punkt alleine betrachtet. Früher standen die Punkte so lange im Register, bis der letzte Punkt verjährt war. Heute erfolgt die Löschung für jeden Punkt einzeln, wenn die Frist vorbei ist.
Auskunft aus dem Fahreignungsregister: So stellen Sie den Antrag
Nicht jeder Autofahrer weiß, ob er noch Punkte in Flensburg hat oder nicht. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann seinen Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt abfragen. Die Auskunft ist kostenlos. Für die Abfrage gibt es zwei Möglichkeiten:
- Online über das Portal des Kraftfahrtbundesamtes
- Per Post
Für die Onlineabfrage brauchen Sie:
- die freigeschaltete Onlinefunktion des Personalausweises
- ein Lesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
- die Ausweis-App
Für die Postabfrage sind das Formular, welches zum Download bereitsteht, die Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises und eine von einer siegelführenden Stelle beglaubigte Unterschrift des Antragstellers notwendig.
Die Antwort erhalten die Interessenten in beiden Fällen per Post zugestellt. Es dauert circa zwei bis drei Wochen, bis die Antwort vorliegt.
Kann ich Punkte vorzeitig abbauen?
Es ist möglich, einen Punkt vorzeitig löschen zu lassen. Dies gilt für Fahrer, die einen bis maximal fünf Punkte auf ihrem Konto aufweisen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dieses Seminar beinhaltet sowohl verkehrspädagogische als auch verkehrspsychologische Elemente.
Allerdings ist die Teilnahme nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
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