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Einspruch nach Bußgeldbescheid hat maximal 14 Tage Zeit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer im Straßenverkehr gegen Regeln verstößt und erwischt wird, muss zahlen. Doch was, wenn der Bußgeldbescheid vielleicht fehlerhaft war? Betroffene sollten schnell handeln, um sich wehren zu können.

Wer wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid bekommt, hat ab der Zustellung 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Das dafür maßgebliche Datum finden Betroffene auf dem Einwurfeinschreiben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Wer die Frist verstreichen lässt, macht den Bescheid rechtskräftig. Auch ein Anwalt könne dann in der Regel kaum noch etwas unternehmen, erläutern die Experten. Abwesenheit etwa durch Urlaub, nach dem die Post erst zu spät entdeckt wurde, ist in der Regel keine Ausrede.

Ausnahmen sind nur selten möglich

Nur in Fällen, in denen Betroffene etwa durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft darlegen können, dass kein Eigenverschulden beim Verstreichen vorliegt, könne es Ausnahmen geben - etwa dann, wenn man nicht damit rechnen konnte, dass ein Bußgeldbescheid droht, weil man nicht vor Ort auf den Verstoß aufmerksam gemacht wurde oder eine Messung nicht bemerkt hat. Daher ist Eile geboten, um bei unberechtigten Vorwürfen aktiv zu werden, raten die Verkehrsrechtler.

Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte sofort alle Angaben darin wie Name, Tatzeit und eventuell das Blitzerfoto genau in Augenschein nehmen. Auch ist zu prüfen, ob die Vorwürfe zutreffen können. Nach Aussagen der Arbeitsgemeinschaft lassen sich auch dann, wenn der Bescheid in Inhalt und Form korrekt ist, zum Beispiel bei Tempodelikten auch Fehlerquellen beim Messverfahren finden.

Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft ist rund jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft, zum Beispiel wegen fehlender Informationen oder aufgrund von Formfehlern. Dennoch raten die Experten, Kosten und Nutzen eines weiteren Vorgehens immer abzuwägen.