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Verbraucherzentrale warnt Telefonkunden vor unberechtigten Mahnungen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Mainz - Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt die Nutzer von Telefon-Billigvorwahlen vor unberechtigten Mahnungen von Telefonanbietern. Derzeit häuften sich bei der Verbraucherzentrale Anfragen zu Mahnungen sogenannter Call-by-Call-Unternehmen mit Forderungen, die teils mehrere Jahre zurücklägen, teilten die Verbraucherschützer am Donnerstag in Mainz mit. Sie rieten Betroffenen zu prüfen, ob die Nachforderungen überhaupt noch gerechtfertigt oder nicht bereits schon verjährt seien. In der Regel gehe es um Beträge von bis zu drei Euro. Dazu könnten jedoch noch weitere 20 bis 30 Euro kommen, wenn Verbraucher säumig seien und die Anbieter ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalteten.

Hintergrund der Mahnschreiben der Billig-Anbieter sei die Abrechnung der Call-by-Call-Tarife über die Deutsche Telekom, erklärte die Verbraucherzentrale weiter. In der Telefonrechnung tauchten die Gebührenforderungen der Billig-Anbieter zwar auf. Dies sei aber nicht der Fall, wenn Verbraucher den Rechnungsbetrag nicht überwiesen und deswegen eine Mahnung bekämen. In der Mahnung führe die Telekom nur noch die bei dem Bonner Konzern fälligen Kosten auf, nicht aber die Forderungen der Call-by-Call-Anbieter. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, die Mahnung mit der ursprünglichen Rechnung abzugleichen.

Nachforderungen aus dem Jahr 2005 und früher sind den Verbraucherschützern zufolge bereits verjährt und müssen nicht mehr bezahlt werden. Werden jedoch Telefonkosten von 2006 an angemahnt, sollten sich Verbraucher von ihrem Billig-Anbieter "die Richtigkeit der Forderung nachweisen lassen und die Beträge mit der ursprünglichen Telefonrechnung vergleichen", erklärte die Verbraucherzentrale. Überweisen Kunden berechtigte Forderungen trotz der Aufforderung nicht, kann der Call-by-Call-Anbieter demnach einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen mit dem Einzug beauftragen. Hierzu sei keine weitere Mahnung erforderlich. Für die anfallenden Kosten müsse dann der Telefonkunde geradestehen.