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Telefonrechnung

Ob per Post oder per E-Mail – die Telefonrechnung ist die monatliche Abrechnung aller in Anspruch genommenen beziehungsweise gebuchten Telekommunikationsleistungen. Das gilt sowohl für Festnetz- wie für Mobilfunktarife. Da auch die Provider nicht frei von Fehlern sind, empfiehlt es sich jedoch, Telefonrechnungen regelmäßig auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was umfasst meine Telefonrechnung?
  3. Telefonrechnung für Handynutzung
  4. Telefonrechnung für Festnetznutzung
  5. Rechnung bezahlen
  6. Einzelverbindungsnachweis
  7. Rechnung überprüfen
  8. Der Telefonrechnung widersprechen
  9. Häufig gestellte Fragen
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Jetzt Internet-Angebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Während bei der Telefonrechnung früher alle getätigten Gespräche abgerechnet wurden, nutzen die meisten Menschen heutzutage eine Flatrate zum Telefonieren.
  • Telefonanbieter müssen ihren Kundinnen und Kunden auf Anfrage kostenlos einen Einzelverbindungsnachweis zustellen.
  • Weist die Telefonrechnung Fehler auf, besteht die Möglichkeit, der Rechnung zu widersprechen.

Was umfasst meine Telefonrechnung?

Für gewöhnlich erhalten Kundinnen und Kunden von ihrem Telefonanbieter eine Gesamtrechnung. Diese beinhaltet neben den Forderungen des Providers auch von Fremdanbietern in Rechnung gestellte Entgelte. Dabei kann es sich beispielsweise um Call-by-Call-Anbieter oder um sogenannte Premiumdienste handeln. Die Telefonrechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Alle in Rechnung gestellten Leistungen mit konkreter Bezeichnung
  • Gesamtübersicht der Entgelte, die auf Fremdanbieter entfallen mit den einzelnen Produkten
  • Alle Anbieter mit Namen, ladungsfähiger Anschrift und kostenloser Service-Hotline
  • Ein deutlicher Hinweis darauf, dass gegen die einzelnen in Rechnung gestellten Leistungen begründete Einwände erhoben werden können

Falls die Mindestlaufzeit länger als einen Monat ausfällt, müssen außerdem folgende Daten auf der Telefonrechnung aufgeführt werden:

  • Datum des Vertragsbeginns
  • Zeitpunkt des Endes der vertraglichen Mindestlaufzeit
  • Kündigungsfrist und das Datum, an dem die Kündigung spätestens ankommen muss, um eine Verlängerung des Vertrags abzuwenden
  • Hinweis zum allgemeinen Ablauf des Providerwechsels auf der Webseite der Bundesnetzagentur

Telefonrechnung für Handynutzung

Handykundinnen und Handykunden finden auf ihrer Telefonrechnung die Summe aller Kosten für Gespräche, SMS und gegebenenfalls für die Nutzung des mobilen Internets. Welche Kostenpositionen auf der Rechnung auftauchen, hängt jedoch vom gebuchten Tarif beziehungsweise dem gewählten Leistungsspektrum ab.

Heutzutage haben die meisten Menschen einen Flatrate-Tarif gebucht, bei welchem die Abrechnung pauschal erfolgt – also unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer und -häufigkeit. In diesem Fall berechnen die Telekommunikationsanbieter einen als monatliche Grundgebühr bezeichneten Pauschalbetrag.

Werden auch nicht im Tarif enthaltene Sonderrufnummern beziehungsweise Leistungen genutzt oder Limits überschritten, erscheinen die entsprechenden Posten ebenfalls auf der Rechnung. Dabei kann es sich beispielsweise um Auslandsverbindungen oder um SMS-Sonderdienste handeln. Darüber hinaus kann die Telefonrechnung auch einmalige Gebühren – etwa den Anschlusspreis – oder Gutschriften und Vergünstigungen beinhalten.

Telefonrechnung für Festnetznutzung

Auch bei der guten alten Telefonrechnung für das Festnetz ist das gewählte Angebot entscheidend. Die meisten Internettarife umfassen heutzutage nämlich ebenso eine Festnetz-Flatrate, da die Telefonie sowieso über dieselbe Leitung abgewickelt wird. Hier umfasst die Rechnung manchmal nur den monatlichen Grundpreis, möglicherweise aber ebenso Gebühren für die gemietete Hardware. Beinhaltet ein Tarif keine Flatrate, rechnet der Telekommunikationsanbieter alle getätigten Gespräche ab.

Wie beim Handy können je nach Nutzungsverhalten auch auf der Telefonrechnung fürs Festnetz weitere Posten auftauchen – beispielsweise Sonderrufnummern oder verwendete Call-by-Call-Sparvorwahlen.

Telefonrechnung bezahlen: Diese Optionen gibt es

Um die Telefonrechnung zu begleichen, können Sie in der Regel auf verschiedene Zahlungsmethoden zurückgreifen. Welche Optionen verfügbar sind, unterscheidet sich aber von Anbieter zu Anbieter. Als gängige Varianten gelten vor allem folgende Transaktionsmittel:

  • Überweisung: Wer sich für diese Zahlungsart entscheidet, hat eine sehr gute Kontrolle über die vom eigenen Konto abgehenden Beträge. Abgesehen davon erweist sich eine Überweisung jedoch als vergleichsweise mühselig. Einerseits ist es Monat für Monat notwendig, eine Zahlung fertigzumachen. Andererseits besteht immer das Risiko, sich beim Online-Banking zu vertippen. Wird die Zahlung vergessen, droht zudem eine Mahnung.
  • Lastschrift: Das Lastschriftverfahren ist ebenso sicher wie komfortabel und daher sehr beliebt. Kundinnen und Kunden müssen lediglich ein einziges Mal ihre Bankverbindung hinterlegen und dem Verfahren zustimmen. Im Anschluss werden die Rechnungsbeträge automatisch vom Konto abgebucht. Doch genau aus diesem Grund empfiehlt es sich, stets zu überprüfen, ob die Telefonrechnung Fehler aufweist.
  • Kreditkarte: Mit der Zahlung via Kreditkarte besteht für gewöhnlich problemlos die Option, die Tarife ausländischer Telefongesellschaften zu nutzen. Ist die Kreditkarte mit einem eigenen Konto verbunden, müssen die getätigten Buchungen zudem erst mit der nächsten Abrechnung gezahlt werden. Von Nachteil ist jedoch, dass Überziehungszinsen anfallen, wenn Sie die Kreditkartenrechnung nicht fristgemäß begleichen. Außerdem lässt sich einer Kreditkartenzahlung nicht so leicht widersprechen wie einer Lastschrift.
  • Vorauskasse: Diese Zahlungsvariante bringt eher Nachteile mit sich. So gestaltet es sich schwierig, überwiesene Gebühren zurückzuerhalten, wenn das Unternehmen Pleite gehen sollte. Mitunter beinhalten die Vertragskonditionen entsprechender Anbieter sogar Klauseln, nach denen generell keine Rückerstattung erfolgt.

Eine Telefonrechnung mit Einzelverbindungsnachweis anfordern

Telefonanbieter sind dazu verpflichtet, einen Einzelverbindungsnachweis zuzustellen – und zwar kostenlos. Allerdings ist es oftmals notwendig, den Service separat dazuzubuchen. Welche Informationen der Einzelnachweis beinhalten muss, schreibt die Bundesnetzagentur vor. Dazu gehören beispielsweise eine Auflistung aller getätigten Gespräche mit Anfangs- und Endzeitpunkt sowie die jeweils angefallenen Kosten. Die Telefonrechnung mit Einzelverbindungsnachweis erweist sich als hilfreich, um mögliche Abrechnungsfehler aufzuspüren.

Die Telefonrechnung überprüfen – worauf muss ich achten?

Es kann immer einmal vorkommen, dass die Telefonrechnung fehlerhaft ist. Deshalb sollten Sie stets einen Blick auf die Abrechnung werfen. Wenn Sie einen Fehler finden, sollten Sie zunächst klären, worauf dieser sich zurückführen lässt. Schließlich können auf der Telefonrechnung nicht nur die Kosten des Netzbetreibers (etwa Deutsche Telekom) auftauchen, sondern beispielsweise auch Forderungen, die auf Call-by-Call oder Sonderrufnummern zurückgehen.

Handelt es sich um einen Fehler, der unter den Posten des Netzbetreibers fällt, sollten Sie bei diesem Ihre Reklamationsansprüche einfordern. Taucht ein Fehler in der Abrechnung unter einem Posten eines Drittanbieters auf, ist es sinnvoll, die Reklamation auch diesem gegenüber geltend zu machen.

Der Telefonrechnung widersprechen

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Telefonrechnung entdecken, haben Sie das Recht, der Rechnung zu widersprechen. Das muss jedoch zeitnah geschehen – für gewöhnlich innerhalb von acht Wochen ab Erhalt der Rechnung. Die Einwände gegen die Telefonrechnung sollten schriftlich formuliert werden, und am besten sofort vorab per E-Mail sowie anschließend per Einschreiben versendet werden.

Wichtig ist zudem, dass die unstrittigen Beträge fristgerecht gezahlt werden. Außerdem sollten Sie angeben, welchem oder welchen Rechnungsposten Sie widersprechen und Ihre Einwände begründen. Außerdem empfiehlt es sich, einen Einzelverbindungsnachweis anzufordern und zu verlangen, dass der Anbieter eine technische Prüfung durchführt und Ihnen das dazugehörige Protokoll zukommen lässt. Schließlich muss das Telekommunikationsunternehmen belegen, dass es die entsprechenden Verbindungen korrekt berechnet hat.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Zahlung über die Telefonrechnung erfolgt die Abwicklung der Transaktion zunächst über den Telekommunikationsanbieter. Die beanspruchten Leistungen – beispielsweise Drittanbieterdienste, In-App-Käufe oder Voting-Hotlines – müssen Sie erst mit der nächsten Abrechnung begleichen.

Die Rechnung sendet Ihnen Ihr Telefonanbieter normalweise postalisch oder via E-Mail zu. Immer mehr Provider verzichten jedoch darauf, die Abrechnung physisch zuzustellen. In der Regel besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Telefonrechnung über das zum Anbieter gehörige Serviceportal einzusehen.

Grundsätzlich lässt sich eine Telefonrechnung sowohl via Banküberweisung und Lastschrift begleichen als auch per Kreditkarte und mitunter ebenso per Vorauskasse. Allerdings bietet nicht jeder Provider alle Zahlungsoptionen an.

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