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Lahmer Internetzugang: Mit neuem Tool messen und weniger zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Ab sofort können Internetnutzer den Preis für ihren Internetzugang mindern, wenn dieser langsamer ist als vom Provider versprochen. Die Bundesnetzagentur hat zur Messung der Internet-Bandbreite eine überarbeitete Desktop-App veröffentlicht.

Zu geringe Bandbreite: Recht auf Minderung und Sonderkündigung

Verbraucher können nun mit einem überarbeiteten Messtool der Bundesnetzagentur testen, ob ihr Internet daheim schlechter ist als vertraglich zugesichert. Sollten sie eine Diskrepanz feststellen, können sie ihre Monatszahlung an ihren Internetanbieter kürzen. Dafür sollten sie sich bei ihrem Provider melden. Ihnen steht auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Das neue Minderungsrecht ist Teil des novellierten Telekommunikationsgesetzes, das seit Anfang Dezember gilt. Verbraucher konnten zwar schon vorher bei schlechtem Internet auf Preisminderung pochen, hatten dabei aber eine schwache Position gegenüber dem Anbieter. Nun haben sie deutlich bessere Karten.

Überarbeitete Fassung der Desktop-App der Bundesnetzagentur

Genutzt werden muss die Desktop-App "breitbandmessung.de" von der Bundesnetzagentur, der Computer muss mit einem LAN-Kabel mit dem Festnetz-Internet verbunden sein. Die App gab es schon vorher, ab Montag ist sie aber in einer erweiterten Fassung für das Minderungsrecht kompatibel.

Der Verbraucher muss 30 Tests an drei verschiedenen Kalendertagen durchführen, zwischen den Tagen muss jeweils mindestens ein Tag liegen. Es gibt weitere Vorgaben, die bei Nutzung der Desktop-App automatisch eingehalten werden. Am Ende bekommt der Verbraucher ein Messprotokoll, das bei schlechtem Internet schwarz auf weiß die Defizite dokumentiert.

Produktinformationsblatt gibt Auskunft über Datenraten

Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale und die minimale Übertragungsgeschwindigkeit sowie die normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Aus Sicht von Verbraucherschützern versprechen die Firmen in ihrer Werbung mitunter zu viel. Das Minderungsrecht könnte dazu führen, dass Internetprovider realistischere Angaben machen oder mehr Einsatz zeigen, um Anschlüsse zu verbessern, so die Hoffnung der Verbraucherschützer.

Kritik des VATM

Aus der Telekommunikationsbranche kommt Kritik. Der Verband VATM weist zum Beispiel darauf hin, dass die im Netz üblichen Schwankungen nicht automatisch eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit für den Verbraucher bedeuten - etwa wenn der nur Mails downloade oder Videos auch bei geringerer Bandbreite ruckelfrei funktionieren.