Besserer Schutz vor Internet-Abmahnungen gefordert
Stand: 14.05.2013
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Berlin - Die Verbraucherzentralen haben einen besseren Schutz der Internetnutzer vor überteuerten Massen-Abmahnungen gefordert. Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung sei bloß "eine Mogelpackung", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Gerd Billen.
"Sie macht Ausnahmen zur Regel." Hintergrund ist das Limit, wonach Anwälte privaten Nutzern künftig für erste Abmahnungen wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik höchstens 155,30 Euro berechnen dürfen. Diese Begrenzung soll aber nicht greifen, falls dies "nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig" ist.
Laut einem Gutachten im Auftrag des vzbv dürfte die Ausnahme in mehr als drei Viertel der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen geltend gemacht werden können. Grund sei die offene und auslegbare Ausnahmeregelung. Sie könnte die meisten Fälle etwa bei Kinofilmen, Fernsehserien, Musikalben und Musiksingles betreffen. "Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen", forderte Billen. Bisher berechnen Anwälte für solche Abmahnungen teils mehrere Hundert Euro.
Schärfere Vorschriften hatte auch der Bundesrat verlangt. So solle die Obergrenze für Abmahngebühren auf höchstens 83,54 Euro gesenkt werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung außerdem den Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken am Telefon verbessern. So sollen Gewinnspielverträge nicht mehr am Telefon zustande kommen können, sondern erst mit einer schriftlichen Bestätigung.