Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke fertig
Stand: 30.01.2013
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Berlin - Nach monatelangem Stillstand ist der Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon nun fertiggestellt. Aus Koalitionskreisen wurde am Mittwoch nach einem entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bestätigt, dass es einen Durchbruch gegeben habe.
Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sehe nun vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die Zeitung.
Zudem sollten die Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existieren. Deshalb müssen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden.
Außerdem will die Bundesregierung die Abmahn-Abzocke beim verbotenen Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet eindämmen. Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet hat sich dies für einige Anwälte zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Künftig dürfen Anwälte den Angaben zufolge privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt.
Einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen zufolge sind etwa 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahre bereits mindestens einmal abgemahnt worden.
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