Bundesregierung verständigt sich auf Anti-Abzocke-Gesetz
Stand: 13.03.2013
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Berlin - Nach langwierigen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung nun auf ein Gesetz verständigt, das Internetnutzer vor teuren Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen schützen soll. Der Gesetzentwurf solle heute vom Kabinett auf den Weg gebracht werden, teilte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Dienstag in Berlin mit. Geplant sei, dass die Höhe der ersten Abmahnung von Anwaltskanzleien gedeckelt werde. Hierfür ist demnach ein Höchstbetrag von 155,30 Euro vorgesehen.
Das Gesetz soll verhindern, dass sich Anwaltskanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht wie illegalen Musik-Downloads ein Geschäft aufbauen. "Wir müssen im Interesse von Verbrauchern und Kreativen die seriösen Abmahnungen vor dem Verruf schützen, in den sie immer wieder gebracht werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Dienstag dem "Bayerischen Rundfunk". Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht dürften sich künftig nicht mehr lohnen.
Das Gesetz sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums auch vor, dass Verbraucher künftig die Teilnahme an Gewinnspielen schriftlich bestätigen müssen. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher Gewinnspielverträge am Telefon eingehen, ohne die finanziellen Folgen überblicken zu können.
Leutheusser-Schnarrenberger hatte das Gesetz bereits 2011 angekündigt. Erst vor wenigen Tagen hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf für das sogenannte "Anti-Abzock-Gesetz" vorzulegen. Einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zufolge wurden rund 4,3 Millionen Deutsche im Alter ab 14 Jahren bereits einmal abgemahnt. Laut vzbv zahlten Betroffene im Schnitt 800 Euro pro Abmahnung.