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0190-Dialer ab 14. rechtswidrig: Zahlungen sollten verweigert werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Dialer dürfen ab dem 14. Dezember nur noch über mit 0900 9 beginnende Rufnummern angeboten werden. Dialerverbindungen, die ab diesem Zeitpunkt noch über 0190-Mehrwertdienstenummern entstehen, sind rechtswidrig und müssen nicht bezahlt werden, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Mitte August dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er Mehrwertdienstrufnummern legt fest, dass Dialer registriert sein müssen und bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen haben. Ab dem 14.12. 2003 dürfen sie zudem nur noch über die Rufnummerngasse 0900 9 angeboten werden. Dialer, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, sind rechtswidrig. Daher können Surfer die Bezahlung sämtlicher Kosten verweigern, die nachweisbar ab dem 14.12. durch 0190-Dialer entstehen. Das gilt entsprechend auch für Dialer, die zwar registriert sind aber nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

Dialer - kleine Wählprogramme, die bestehende Internetverbindungen trennen und neue, teure Verbindungen über 0190-/0900-Mehrwertdienstrufnummern aufbauen - waren in den letzten Jahren für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das zentrale Beratungsthema im Bereich Telekommunikation. Ursprünglich als unkompliziertes Zahlungssystem für Dienstleistungen im Internet entwickelt, entdeckten unseriöse Anbieter es schnell für ihre Zwecke. Bei unzähligen Verbrauchern entstanden ungewollte Verbindungskosten in Höhe von mehrerenHundert Euro.

Mit der Sperrung von etwa 400.000 registrierten, aber nicht gesetzeskonformenDialerangeboten im Oktober zeigte das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190-/0900-Mehrwertdienstrufnummern erste Wirkung. Es zeigte aber auch seine Lücken: So stellt die Registrierung von Dialern kein Gütesiegel dar - die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten wird nicht überprüft!

Verbraucher, die Probleme mit ungewollten Dialern haben, sollten auf jeden Fall Beweise sichern und können als ersten Schritt über eine Datenbank der Regulierungsbehörde prüfen, ob der Dialer registriert ist. Sie können sich mit ihrem Problem aber auch an die Verbraucherzentrale wenden, die mit den Betroffenen klärt, in welchen Fällen sie die Zahlung von Dialerkosten erfolgreich verweigern dürfen. Beratungstermine können montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr, freitags bis 14 Uhr beim Infotelefon unter der Nummer 01805-50 59 99 (0,12 €/min) vereinbart werden. Unter http://www.verbraucherzentrale-bawue.de/dialer gibt’s ausführliche Tipps für Internet-Nutzer.