Vertrag mit Handy – nach zwei Jahren Kostenfalle vermeiden
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Das Wichtigste in Kürze
- Wer ein Smartphone über den Handyvertrag finanziert, zahlt das Gerät über höhere monatliche Grundgebühren ab.
- Diese Mehrkosten fallen in den meisten Verträgen auch nach der regulären Laufzeit weiter an, obwohl das Gerät längst abbezahlt ist.
- Kunden sollten rechtzeitig vor Ablauf der zwei Jahre kündigen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
Viele Mobilfunkkundinnen und -kunden nutzen Vertragspakete aus Handy und Tarif, sogenannte Bundle-Verträge. Damit erhalten sie mit dem Tarifabschluss ein neues Smartphone – das dann über die Dauer der Vertragslaufzeit abbezahlt wird. Was viele nicht wissen: Nach 24 Monaten ist das Gerät zwar abbezahlt. Doch läuft der Vertrag dann weiter, werden die Kosten keineswegs angepasst. Stattdessen bleibt die monatliche Grundgebühr in unveränderter Höhe und Sie zahlen weiter – für eine Leistung, die Sie gar nicht erhalten.
Tipp: Treue zahlt sich bei Bundle-Verträgen nicht aus – kündigen Sie rechtzeitig zum Laufzeitende Ihren Vertrag und vermeiden Sie unnötige Kosten.
Die meisten werden nach Ende der Mindestvertragslaufzeit von der unveränderten Rechnung völlig überrascht und gehen von einer automatischen Preissenkung aus. Stattdessen zahlen sie bis zu 50 Euro im Monat oder sogar mehr zusätzlich.
Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, die Zusatzkosten hinzunehmen – oder den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern und so ein neues Smartphone zu finanzieren. Es gibt zwar Ausnahmen der beschriebenen Praxis, doch nur bei einzelnen Bündelverträgen wird in der Kalkulation des Vertrags eine Trennung zwischen Hardware und Vertrag vorgenommen.
Bundle-Tarife auf den Prüfstand stellen
Wer sein Handy nicht separat kauft, sondern über einen Handyvertrag subventioniert, muss die Gerätekosten nicht auf einen Schlag leisten. Stattdessen werden sie über zwei Jahre verteilt und auf die monatliche Grundgebühr aufgeschlagen. Gerade wer auf teure, topaktuelle Smartphones setzt, kann so hohe Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum verteilen.
Gut zu wissen: Betrachten Sie Angebote kritisch, bei denen Smartphones als 1-Euro-Schnäppchen oder gar umsonst angepriesen werden. Die Mobilfunkanbieter holen sich die Hardwarekosten über die höhere monatliche Grundgebühr wieder rein. Allerdings werden so die tatsächlich anfallenden Kosten für Gerät und Tarif nicht immer transparent.
Bei alten Verträgen zahlen Verbraucher drauf
Noch immer stecken viele Kunden in alten Verträgen mit deutlich schlechteren Konditionen als heute. 24-Monats-Verträge gehören generell vor Ablauf der Mindestlaufzeit auf den Prüfstand. Passt die Tarifleistung noch zu Ihren Bedürfnissen? Wie viel können Sie mit einem Wechsel sparen? In neuen Handytarifen bekommen Sie meist mehr Leistung für weniger Geld.
Gut zu wissen: Das neue Telekommunikationsgesetz macht Tarifwechsel viel flexibler: Seit 1. Dezember 2021 können Sie alle neuen Verträge für Internet oder Mobilfunk monatlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit vorbei ist. Bislang galt: Wer nicht rechtzeitig selbst kündigte, hing meist weitere 12 Monate im Vertrag fest. Wenn Sie Ihren Vertrag jedoch freiwillig um weitere zwei Jahre verlängern, etwa, weil Sie ein neues Smartphone finanzieren, kommen Sie erst wieder einen Monat nach diesen 24 Monaten aus dem Vertrag heraus.