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Ähnlich dem Dispokredit für private Kunden nutzen Unternehmen und selbständige Kaufleute den Kontokorrentkredit, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Dabei gewährt ihnen ein Kreditinstitut eine Kreditlinie – das heißt, sie dürfen das Konto bis zur vereinbarten Höhe und ohne Ankündigung überziehen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Voraussetzungen für das Kontokorrentkonto
  3. Die Abwicklung des Kontokorrentkredits
  4. Die Forderung aus dem Saldo des Kontokorrents
  5. Zins und Tilgung der Kontokorrentlinie
  6. Die Höhe des Kontokorrentkredits bestimmen
  7. Verwandte Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch Einzahlungen auf das Kontokorrentkonto kann die Überziehung jederzeit getilgt werden.
  • Ein Kontokorrentkredit ist teuer: Meist verlangen Banken überdurchschnittlich hohe Zinsen.
  • Überziehungen können sich dennoch lohnen, etwa wenn in den nächsten Tagen durch eine hohe Kundenzahlung das Konto wieder ausgeglichen wird, wenn durch das Kontokorrent Lieferantenrechnungen mit Skonto bezahlt werden können oder wenn schnell höhere Geldsummen benötigt werden, etwa weil Rohstoffe oder Waren kurzfristig besonders günstig eingekauft werden können.

Voraussetzungen für das Kontokorrentkonto

Die Vereinbarung zum Kontokorrent ist laut Handelsrecht im Handelsgesetzbuch (HGB) in den Paragraphen 355 bis 357 geregelt. Voraussetzungen für ein Kontokorrent sind:

  • mindestens ein Vertragspartner muss Kaufmann sein;
  • zwischen beiden Parteien muss eine dauerhafte Geschäftsverbindung bestehen;
  • die Kontokorrentabrede muss festlegen, dass die beiderseitigen Geldansprüche regelmäßig durch Verrechnung festgestellt werden und der sich daraus ergebende Überschuss ausgeglichen wird.

Zwischen einer Bank und einem Unternehmen wird demnach ein Kontokorrentvertrag abgeschlossen. Viele Kreditinstitute bezeichnen diese Finanzierung auch als Betriebsmittellinie. Damit verdeutlichen sie, dass das Girokonto nur für übliche betriebliche Zwecke überzogen werden darf. Eine Finanzierung von Anlagegütern ist meist vertraglich ausgeschlossen. Die Kontokorrentabrede ist gleichzeitig ein Darlehen und unterliegt damit den Bestimmungen des Paragraphen 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Die Abwicklung des Kontokorrentkredits

Im Rahmen der eingeräumten Kreditlinie für das Kontokorrent darf das Unternehmen ohne Ankündigung über die bereitgestellte Summe auf seinem Konto verfügen. Ein gesondertes Kreditkonto wird nicht benötigt. Am Ende der vereinbarten Rechnungsperiode – meist am Ende eines Monats oder eines Quartals – erstellt das Kreditinstitut einen Rechnungsabschluss. Dieser enthält den aktuellen Saldo des Kontos sowie die Zinsberechnung. Mit den Zinsen wird das Kontokorrentkonto belastet.

Den Rechnungsabschluss muss das Unternehmen annehmen. Dieser Vorgang wird als Saldoanerkenntnis bezeichnet. In den Kreditbedingungen ist häufig vereinbart, dass die Anerkennung des Saldos konkludent erfolgen kann. Damit wird der Rechnungsabschluss bereits rechtsgültig, wenn ihm nicht widersprochen wird. Einwände gegen die Berechnung der Bank müssen also schnellstens geltend gemacht werden.

Die Forderung aus dem Saldo des Kontokorrents

Das Saldoanerkenntnis ist ein Schuldanerkenntnis und begründet gemäß Handelsrecht ein eigenes Rechtsgeschäft. Damit entsteht eine eigenständige Forderung des Kreditinstituts. Diese wird auf der Grundlage des § 355 HGB verzinst, sie ist pfändbar und kann übertragen oder abgetreten werden. Der Saldo ist stets eine Gesamtforderung, einzelne Ansprüche lassen sich nicht mehr geltend machen. Das Schuldanerkenntnis erlischt spätestens dann, wenn ein neuer Rechnungsabschluss mit einem neuen Saldo anerkannt wird.

Zins und Tilgung der Kontokorrentlinie

Die einzelnen Bestimmungen des Vertrags zum Kontokorrent können zwischen Bank und Unternehmen frei verhandelt werden. Die Betriebsmittellinie sollte als Liquiditätsreserve verstanden werden. Der Zinssatz wird meist nur für einen bestimmten Zeitpunkt festgelegt und regelmäßig an die aktuelle Entwicklung der Zinsmärkte angepasst. Verzinst wird auf den Tag genau nur die in Anspruch genommene Summe. Jede Gutschrift auf dem Konto im Soll gilt als Tilgung, feste Tilgungsraten werden aber nicht vereinbart. In einigen Verträgen finden sich jedoch Bestimmungen, die die Höhe des Kreditlimits jährlich verringern.

Außerdem sind für die Kontokorrentverträge regelmäßig Sicherheiten zu hinterlegen. Oft verlangen die Banken die Abtretung der Kundenforderungen sowie die Sicherungsübereignung der Vorräte. Gleichzeitig werden regelmäßige Reporte angefordert, wie etwa die Liquiditätsvorschau und die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen.

Die Höhe des Kontokorrentkredits bestimmen

Wie hoch eine Kontokorrentlinie sein sollte, kann ohne genaue Betrachtung des Unternehmens nicht empfohlen werden. Betriebe ohne intensive Lagerhaltung mit einem schnellen Umschlag der Produkte benötigen traditionell eine geringere Reserve als Unternehmen, die langfristige Projekte vorfinanzieren oder teure Waren einkaufen müssen. Daher gehört die Liquiditätsvorschau zu den wichtigsten Hilfsmitteln für die Berechnung der Kontokorrentlinie. Zu geringe finanzielle Mittel behindern die Flexibilität der Firma. Zu hohe Überziehungslinien dagegen verschleiern oft betriebliche Probleme. Das Unternehmen sollte in der Lage sein, die in Anspruch genommenen Mittel zeitnah wieder zurückzuführen. Befindet sich das Konto ständig im Minus, bieten sich Gespräche über eine Umschuldung an.

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