Worst case? Es geht noch schlimmer
Stand: 09.09.2014
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Köln - Anleger müssen über die Risiken einer Geldanlage ausreichend aufgeklärt werden. Auch wenn Risiken als unwahrscheinlich dargestellt werden, sollten Bankkunden sich grundsätzlich darauf einstellen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervorgeht (Az.: 20 U 48/13), über das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet. Bei der Anlage hatte die Bank ein "worst-case"-Szenario mit niedriger Rendite geschildert und weiter deutlich gemacht, dass die Anlage auch echte Verluste einbringen konnte.
In dem verhandelten Fall hatte ein Anleger nach einer Beratung eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Später hatte der Mann Schadenersatzklage eingereicht und behauptet, die Beratung sei fehlerhaft gewesen. Er sei nicht ausreichend auf die Risiken hingewiesen worden. Das Landgericht gab dem Anleger zunächst Recht. Mit dem in der Kundeninformation angeführten "worst-case"-Szenario werde der unzutreffende Eindruck erweckt, dass eine schlechtere Entwicklung als dort angegeben nicht eintreten könne.
Die Richter am OLG sahen das anders: Unter dem Begriff "worst-case"-Szenario sei keine garantieartige Zusage zu verstehen, nach der ein Verlust nicht eintreten könne. Es werde lediglich ein Szenario beschrieben, welches im weiteren Verlauf der Unterlagen näher konkretisiert werde. Für den Anleger sei erkennbar, dass es sich dabei um eine reine Prognose handele. Die pauschale Aussage des Anlegers, über mögliche Verluste sei nicht gesprochen worden, sei nicht überzeugend.