Wechselkursverluste von der Steuer absetzen

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 01.07.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer nach Urlaubsende fremde Währungen in Euro zurücktauscht, muss häufig Wechselkursverluste in Kauf nehmen. Sie können immerhin die Steuerlast mindern, denn sie dürfen mit Gewinnen verrechnet werden, wie der Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt.
Das gelte aber nur dann, wenn Währungstausch und -rücktausch innerhalb eines Jahres vollzogen werden. Um das dem Finanzamt nachweisen zu können, sollten Urlauber die entsprechenden Bankbelege aufbewahren.
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden gesenkt:
- 1 Jahr 2,47 % p.a. (vorher 2,52 % p.a.)
- 1,5 Jahre 2,53 % p.a. (vorher 2,55 % p.a.)
- 2 Jahre 2,55 % p.a. (vorher 2,60 % p.a.)
- 3 Jahre 2,60 % p.a. (vorher 2,62 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden gesenkt:
- 3 Monate 1,80 % p.a. (vorher 1,90 % p.a.)
Tagesgeld der Bank11:
2,60 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 250.000 Euro,
garantiert bis zum 30.09.2025
Tagesgeld der Open Bank:
100 Euro Neukundenbonus bei Einzahlung von mindestens 700 Euro.
Die Einzahlung muss 6 Monate gehalten werden.
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