Vermögensberatung gegen Honorar wenig gefragt
Stand: 19.11.2013
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Berlin - Vermögensberatungen, bei denen der Kunde dem Berater ein festes Honorar zahlt, sind offenbar nur wenig gefragt. Darauf weist der Finanzexperte Ralf Vielhaber hin. Zwar raten Verbraucherschützer oft zu dieser Variante der Beratung, doch in der Praxis griffen viele Kunden lieber zu einer kostenlosen Beratung, bei denen der Berater die Provisionen der Anbieter erhält, so der Chefredakteur des Finanzverlages Fuchsbriefe in Berlin.
Über die Hälfte der Vertriebs- und Bestandspflegeprovisionen im Provisions-Geschäft behalten die Verkäufer von Finanzprodukten für sich ein, einige sogar vollständig. Und zwar in der Regel ohne die Kunden davon zu informieren, erläutert Vielhaber. Nur etwa ein Viertel aller Anbieter zahlten die Provisionen vollständig an die Kunden aus. Provisionen machen den Angaben zufolge in der Regel zwischen 0,3 und 1 Prozent der Erlöse aus. Und sie tragen dazu bei, Gewinnmargen verdeckt erhöhen zu können.
Bei Honorarberatungen müssen alle Provisionen offengelegt und an den den Kunden ausschüttet werden, so Vielhaber. Das sei gesetztlich vorgeschrieben. Für Mitte 2014 ist eine gesetzliche Neuregelung die Honorarberatung geplant. Diese sieht unter anderem vor, dass Wertpapierdienstleister die provisionsbasierte Anlageberatung von der Honorar-Anlageberatung strenger als bisher trennen müssen.