Steuererklärung: Auch an die Riester-Beiträge denken

Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 10.05.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer Riester-Beiträge zahlt, sollte diese in seiner Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das kann zu einem Steuervorteil führen.
Denn das Finanzamt führt eine sogenannte Günstigerprüfung durch - dabei prüft der Fiskus, ob der Steuervorteil höher ist als die staatlichen Zulagen. Ist das der Fall, erhält der Riester-Sparer die Differenz im Rahmen des Steuerbescheids zurück. Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Maximal 2100 Euro pro Jahr können Riestersparer als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen. Die genaue Höhe des Steuervorteils ist abhängig von der Anzahl der Kinder, dem Einkommen sowie dem Familienstand.
Nachrichten zum Thema
Zinsticker für Tages- und Festgeld
Die Zinsen für folgende Laufzeiten wurden gesenkt:
- 1 Jahr 2,47 % p.a. (vorher 2,52 % p.a.)
- 1,5 Jahre 2,53 % p.a. (vorher 2,55 % p.a.)
- 2 Jahre 2,55 % p.a. (vorher 2,60 % p.a.)
- 3 Jahre 2,60 % p.a. (vorher 2,62 % p.a.)
Die Zinsen für folgende Laufzeit wurden gesenkt:
- 3 Monate 1,80 % p.a. (vorher 1,90 % p.a.)
Tagesgeld der Bank11:
2,60 % Zinsen p.a. für jeden Cent bis 250.000 Euro,
garantiert bis zum 30.09.2025
Tagesgeld der Open Bank:
100 Euro Neukundenbonus bei Einzahlung von mindestens 700 Euro.
Die Einzahlung muss 6 Monate gehalten werden.
Tagesgeldangebote vergleichen
-
Sparzinsen von rund 800 Banken im Vergleich
-
Bis zu 3 % Zinsen aufs Tagesgeld
-
Nur Angebote mit 100 % Einlagensicherung