Spenden für Japan steuerlich vereinfacht absetzen
Stand: 01.04.2011
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Berlin - Wer für die Opfer der Erdbeben-Katastrophe in Japan spendet, kann die Aufwendungen dafür steuerlich vereinfacht absetzen. Darauf weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Berlin hin. Eine Spendenquittung sei unnötig. Als Beleg würden Bareinzahlungsbelege oder Kontoauszüge anerkannt. Beim Online-Banking reiche der Papierausdruck, so das Ministerium. Der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis gelte ohne Beschränkung des Betrages. Auch beim Erdbeben in Haiti im Januar 2010 hatte der Bund diese Vereinfachung ermöglicht.