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Schadenersatz für verspätete Gehaltszahlung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Freiburg - Arbeitnehmer, die ihr Gehalt zu spät erhalten, haben Anrecht auf Schadenersatz. Laut Gesetz gilt dafür ein Pauschalbetrag von 40 Euro, so die Zeitschrift "Personalmagazin" (Ausgabe 9/2016).

Um tatsächlich an das Geld zu kommen, mussten Arbeitnehmer bis vor kurzem tatsächlich Schäden nachweisen können, Verzugszinsen bei Darlehen zum Beispiel. Das hat der Gesetzgeber geändert: Nun steht Arbeitnehmern die Pauschale grundsätzlich zu, wenn das Geld nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Termin auf dem Konto eintrifft.

Voraussetzung ist allerdings, dass es sich dabei tatsächlich um das Gehalt handelt. Für andere Zahlungen wie die Erstattung von Reisekosten gilt die Regelung den Angaben nach nicht. Schadenersatz gibt es außerdem nur, wenn der Arbeitgeber auch tatsächlich schuld an der Verzögerung ist und der Arbeitnehmer das Geld aktiv einfordert - automatisch gezahlt werden muss es nicht.