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Riester-Förderung auch für Minijobber

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Auch Minijobber können von der Riester-Förderung profitieren. Dafür müssen sie allerdings einen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Dann erhalten sie die volle Riester-Förderung - also die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Wer Nachwuchs hat, bekommt sogar bis zu 300 Euro pro Kind extra.

Hintergrund: Seit 2013 sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert - allerdings nicht mit der vollen Beitragshöhe. Wenn Minijobber einen Eigenanteil hinzuzahlen, sind sie voll gesetzlich rentenversichert und erhalten weitere Ansprüche, etwa auf Reha-Leistungen.

Da der Arbeitgeber pauschal unterschiedliche Beträge an die Rentenversicherung abführt, variiert auch die Höhe des Eigenanteils. In gewerblichen Job muss der Minijobber 16,65 Euro pro Monat zahlen. Wer hingegen in einem Privathaushalt für das selbe Gehalt arbeitet, muss 61,65 Euro pro Monat abführen. Somit lohnt sich Riester-Sparen vor allem für gewerbliche Minijobber.

Weitere Voraussetzung, um die Riester-Förderung zu erhalten: Der Sparer muss mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage von 154 Euro in den Vertrag einzahlen. Bei einem Verdienst von 450 Euro - also 5400 Euro im Jahr - ergeben sich aus den vier Prozent des Vorjahreseinkommens 216 Euro. Abzüglich der Zulage sind es 62 Euro im Jahr, die der Minijobber zum Riestern beitragen muss.