Kosten für Immobilienvermietung sind steuerlich absetzbar
Stand: 06.05.2011
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Berlin - Wer seine Immobilie vermietet, kann die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend machen. Der Eigentümer dürfe die laufenden Kosten bei vermieteten Objekten komplett als Werbungskosten von den Einkünften abziehen, so die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Dazu zählten etwa Finanzierungskosten und Schuldzinsen, Abschreibungen, Grundsteuer oder Betriebskosten. Der vollständige Abzug sei ausschließlich bei komplett vermieteten Immobilien möglich. Bei gemischt genutzten Gebäuden müssten die Kosten genau getrennt und entsprechend zugewiesen werden.