Finanzamt muss Angaben auch ohne Unterschrift berücksichtigen
Stand: 30.03.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Neustadt/Weinstraße - Das Finanzamt muss auch Angaben in einer Steuererklärung beachten, die nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurde. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. In jedem Fall müsse das Finanzamt prüfen, ob eine Änderung des Einkommenssteuerbescheids gewünscht sei. Denn dieser Antrag sei weder an eine Frist noch an Formvorschriften gebunden, so das Gericht (Az.: 5 K 2680/09).
Das Gericht gab damit der Klage einer Steuerpflichtigen statt. Das Finanzamt hatte für das Jahr 2007 einen Steuerbescheid erlassen, der auf geschätzten Zahlen beruhte, denn die Klägerin hatte ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben. Das holte sie dann zwar nach. Die in elektronischer Form übermittelte Erklärung war aber nicht ordnungsgemäß unterschrieben. Daher wertete sie das Finanzamt als unbeachtlich. Das Finanzgericht hatte gegen diese Verfahrensweise jedoch Bedenken.
Nachrichten zum Thema
- Steuererklärung mit PC-Software oder professionellem Berater?
- Steuererklärung: Die Ruhezeit für Rentner ist vorbei
- Steuererklärung lohnt: "Im Schnitt erhält jeder 823 Euro"
- Neues Urteil: Zinsen auf Steuererstattungen sind steuerpflichtig
- Fristen für die Steuererklärung 2010
- Steuererklärung: Worauf Steuerzahler jetzt achten sollten