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Elterngeld: Wechsel der Steuerklasse könnte sich rechnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt, worauf werdende Eltern bei der Berechnung des Elterngeldes achten sollten. Zunächst sollten sie sich überlegen, wer die meiste Zeit zu Hause bleibt und sich um das Kind kümmert. Denn die Höhe des Elterngeldes bemisst sich am Nettogehalt der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes.

Daher sei es möglicherweise sinnvoll, die Steuerklasse zu wechseln, um weniger Lohnsteuerabzüge zu haben und so das Elterngeld zu erhöhen, so Käding. Eine andere Möglichkeit sei es, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Das Bundessozialgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass steuerfreie Zuschläge aus Sonntagsarbeit oder Nachtschichten nicht in die Berechnung des Elterngelds einfließen (Az: B 10 EG 3/11 R). Ein Vater von Drillingen hatte geklagt, weil seine Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht berücksichtigt worden waren. Das Sozialgericht Marburg und das Landessozialgericht in Darmstadt hatten dem Mann zunächst recht gegeben. Die Kasseler Richter hoben diese Urteile nun auf.