Bauherren sollten Unterlagen vollständig aufbewahren
Stand: 30.01.2014
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Berlin - Bauherren sollten alle Berechnungen und Pläne aufheben - am besten für immer. Hat das Bauunternehmen diese nicht ausgehändigt, sollte man nachhaken und darauf bestehen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Dazu zählen auch die Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV). Denn prüfen die Behörden, ob das Gebäude nach Recht und Gesetz entstanden ist, muss der Bauherr die Unterlagen vorlegen können. Kann er das nicht, droht ein Bußgeld.
Die Rechnungen muss der Besitzer laut dem Umsatzsteuergesetz ohnehin zwei Jahre aufbewahren. Und mit der Übergabe des Hauses vom Bauunternehmer an den Besitzer beginnt eine fünfjährige Gewährleistungsfrist. In dieser Zeit können die Hausbesitzer Mängel reklamieren, und der Handwerker muss sie kostenlos beheben. Aber das muss anhand von Rechnungen nachgewiesen werden können, erläutert der VPB. Die Bauexperten raten sogar, die Unterlagen unbefristet aufzuheben. Denn eines Tages werden Käufer oder die Erben sicher die Pläne für Umbauten oder Sanierungen brauchen.