Absetzbarkeit von Ausbildungskosten: Musterverfahren nutzen
Stand: 20.04.2012
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Berlin - Kosten für das Erststudium lassen sich von der Steuer absetzen. Allerdings nur begrenzt. So berücksichtigen Finanzämter Ausgaben etwa für Fachliteratur oder Semestergebühren nur noch als Sonderausgaben, so der Bund der Steuerzahler in Berlin. Das ist für viele Stunden nicht sehr lohnenswert, weil sie während des Studiums meist kaum Einnahmen haben. Würden die Aufwendungen hingegen als Werbungskosten anerkannt, können gegebenenfalls die Verluste aus der Studienzeit festgestellt und mit späteren Einkünften verrechnet werden, erklärt der Steuerzahlerbund.
Die derzeitige Rechtslage wird gegenwärtig vom obersten deutschen Steuergericht geprüft. Der Bund der Steuerzahler unterstützt dort ein entsprechendes Musterverfahren (Az.: VI R 8/12). Betroffene Studenten können sich auf dieses Klageverfahren berufen und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, wenn das Finanzamt die Kosten für das Studium nicht als Werbungskosten anerkennt. Nähere Informationen zur Verlustfeststellung und zur Frage, wer vom Musterverfahren profitiert, bietet der Bund der Steuerzahler auf seiner Internetseite an.