Flexgas ist Insolvent
Das Wichtigste in Kürze
Der Gasversorger Flexgas hat am 25. April 2013 Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass die Kunden nun vom örtlichen Grundversorger im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ beliefert werden. Folgende Punkte sind nun wichtig:
- Versorgung bleibt gesichert
- Überprüfen Sie Ihre Zahlungsverpflichtung
- Zählerstand ablesen
- Zur Sicherheit bei Flexgas kündigen
- Anbieter wechseln
- Faire Tarife
Infos für Kunden und Tipps für einen sicheren Wechsel
1. Versorgung bleibt gesichert
Auch wenn Flexgas nicht mehr liefert, bleibt die Gasversorgung gesichert. Durch den Lieferstopp sind Sie automatisch in die Ersatzversorgung Ihres örtlichen Grundversorgers gefallen. Wenn Sie in den nächsten drei Monaten nichts unternehmen, werden Sie automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers überführt. Die Ersatzversorgung und die Grundversorgung gehören in der Regel zu den teuersten Tarifen. Dafür haben Sie eine kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen und Sie können jederzeit wechseln.
2. Überprüfen Sie Ihre Zahlungsverpflichtung
Wir empfehlen Kunden, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Flexgas zu überprüfen - insbesondere ist darauf zu achten, dass keine Vorauszahlungen mehr geleistet werden. Einzugsermächtigungen sollten Sie über Ihre Bank widerrufen. Die von der Insolvenz betroffenen Unternehmen Flexstrom, OptimalGrün, Löwenzahn Energie und Flexgas dürfen aktuell keine Gutschriften durchführen. Wenn Sie noch ausstehende Guthaben oder Bonuszahlungen bei diesen Unternehmen haben, können Sie diese nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich 01.07.2013) beim Insolvenzverwalter anmelden. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden Sie vom Insolvenzverwalter angeschrieben und aufgefordert, Ihre Forderungen anzumelden. Dazu wird es ein vorgefertigtes Formular mit entsprechender Anleitung geben. Aktuelle Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens erhalten Sie auf der Website von Flexstrom.
3. Zählerstand ablesen
Um eine korrekte Abrechnung zu garantieren, sollten die Zählerstände abgelesen und dokumentiert werden. Sie werden voraussichtlich sowohl vom örtlichen Grundversorger als auch vom neuen Gasanbieter nach dem Zählerstand gefragt werden.
4. Zur Sicherheit bei Flexgas kündigen
Es ist unwahrscheinlich, dass Flexgas noch einmal die Belieferung mit Gas aufnimmt, dennoch sollten Sie zur Sicherheit ein formloses Kündigungsschreiben an Flexgas schicken.
5. Anbieter wechseln
Da Sie sich nun in der Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers befinden, können Sie sofort einen neuen Gasanbieter wählen. Das geht einfach und schnell mit dem Gaspreisvergleich bei Verivox. Wenn Sie nichts unternehmen, fallen Sie in den teuren Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters. Daher sollten Sie sich jetzt um einen neuen Gasanbieter kümmern.
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