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E-Auto-Prämie: Alles zur beendeten Umweltprämie

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Elektroautos sollen im Zuge der notwendigen Verkehrswende die Verbrenner von den Straßen verdrängen. Der Staat förderte privat genutzte Elektroautos mit hohen Prämien bis zum 17. Dezember 2023. Warum die Förderung abrupt beendet wurde, wie hoch die Prämien im vergangenen Jahr waren und wie die Autobranche auf das Aus des Umweltbonus reagiert, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die staatliche Förderung von Elektroautos mit Batterieantrieb (BEV) wurde am 18. Dezember 2023 beendet.

  • Förderanträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, werden noch bearbeitet.

  • Für ein E-Auto bis 40.000 Euro konnten Sie im vergangenen Jahr eine Prämie von bis zu 6.750 Euro erhalten.
  • Viele Autohersteller haben deshalb die Preise für einige ihrer E-Modelle gesenkt oder übernehmen die ehemalige staatliche Prämie nun selbst.

Prämie für E-Autos beendet

Die Bundesregierung hat überraschend das Aus für die Förderung von Elektroautos beschlossen. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Haushaltsloch von 60 Milliarden Euro verursachte. Um Geld zu sparen, wurde die Förderung privater Elektroautos, die eigentlich bis Ende 2025 laufen sollte, zum 18. Dezember 2023 beendet.

Die Anträge auf die Umweltprämie für Elektrofahrzeuge mussten bis zum 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sein. Bis dahin werden sie geprüft und bei Förderfähigkeit bewilligt. Neue Anträge könnten nicht mehr gestellt werden. Der kurzfristige Stopp hat Käufer und Hersteller verunsichert.

Reaktionen der Hersteller und weitere finanzielle Vorteile

Um den Absatz von Elektroautos hochzuhalten, haben die Hersteller reagiert: Einige übernehmen vorübergehend die staatliche Prämie, andere haben die Preise gesenkt oder tragen zumindest ihren Anteil an der wegfallenden Förderung. Die Maßnahmen sind unterschiedlich, Käufer sollten daher die Konditionen der Hersteller für das jeweilige Modell genau prüfen.

Obwohl die Umweltprämie beendet wurde, haben E-Autos weiterhin finanzielle Vorteile: bis zu 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung, mindestens 100 Euro pro Jahr durch den Verkauf der THG-Quote sowie Vorteile durch Arbeitgeber beim Laden des privaten E-Autos oder des Elektro-Dienstwagens.

Alles Wissenswerte zu Förderungen, bestehenden Steuervergünstigungen und finanziellen Vorteilen finden Sie in unserer Übersicht zur Förderung von Elektroautos.

Das war die staatliche E-Auto-Prämie

Um die Verkehrswende voranzutreiben, führte die Bundesrepublik 2016 eine E-Auto-Prämie ein. Da bis Anfang 2020 nicht einmal 200.000 Anträge eingingen, hatte die Regierung den sogenannten Umweltbonus ausgeweitet und verlängert. Aufgrund der Corona-Krise beschloss die Regierung im Juni 2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket, von dem auch Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren, die ein Elektroauto kaufen wollten.

Seit Juli 2020 erhielten diese nämlich die doppelte Kaufprämie vom Bund. Zudem galt die als Innovationsprämie bezeichnete Elektroauto-Förderung rückwirkend für alle ab dem 4. Juni 2020 zugelassenen Fahrzeuge.

Für welche Fahrzeuge gab es die E-Auto-Prämie?

Der Staat verteilte Fördermittel für verschiedene Arten von Elektroautos, allerdings lediglich für gelistete Modelle bis zu einem Kaufpreis von 65.000 Euro. Von der neuen E-Auto-Prämie sollten nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sämtliche Autos profitieren, an die sich bereits die Umweltprämie gerichtet hatte.

Demzufolge erhielten bis Ende 2022 sowohl reine Batterie-Fahrzeuge als auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Fahrzeuge eine Förderung. Seit 2023 wurden nur noch batterie- und brennstoffzellenbetriebene Autos gefördert.

Darüber hinaus richtete sich das Förderprogramm auch an Besitzerinnen und Besitzer junger Elektro-Gebrauchtwagen. Um die E-Auto-Prämie zu bekommen, musste der Wagen noch in erster Hand und maximal zwölf Monate zugelassen sein. Zudem durfte bisher auch kein Umweltbonus oder eine vergleichbare Förderung eingestrichen worden sein. Eine weitere Bedingung war, dass die Laufleistung bei höchstens 15.000 Kilometer lag.

Wie hoch fiel die Umweltprämie aus?

Mit welcher Fördersumme Käuferinnen und Käufer eines E-Autos rechnen durften, hing einerseits vom Kaufpreis und andererseits von der Art des Fahrzeugs ab. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Höhe der ehemaligen Zuschüsse:

E-Autos: Nettolistenpreis bis zu 40.000 €

Art des Elektroautos
Fördersumme des Bundes
Fördersumme des Herstellers
Gesamt-Kaufprämie
Batterie-/Brennstoffzellen-Fahrzeug 4.500 € 2.250 € 6.750 €

E-Autos: Nettolistenpreis über 40.000 € bis max. 65.000 €

Art des Elektroautos
Fördersumme des Bundes
Fördersumme des Herstellers
Gesamt-Kaufprämie
Batterie-/Brennstoffzellen-Fahrzeug 3.000 € 1.500 € 4.500 €

Der Eigenanteil des Händlers galt als nachgewiesen, wenn der Nettokaufpreis des Basismodells den Schwellenwert unterschritt, wobei sämtliche vom Hersteller gewährten Nachlässe und Rabatte Berücksichtigung fanden.

Wie lange gab es die E-Auto-Prämie?

Die staatliche Förderung von Elektroautos wurde kurzfristig zum 18. Dezember 2023 eingestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Haushaltsloch von 60 Milliarden Euro verursacht hat, die Regierung startete daraufhin einen Sparkurs, der auch die E-Mobilität betrifft.

Die Subventionen vom Staat und den Herstellern in Form des Umweltbonus sollten noch bis Ende 2025 laufen. Eine vergleichsweise hohe Förderung von bis zu 9.000 Euro galt nur bis Ende 2022, anschließend lief der verdoppelte Staatsanteil im Rahmen des Konjunkturpakets aus und die Fördersummen sanken. Im Jahr 2023 wurden maximal 6.750 Euro an Geldern pro förderfähiges Fahrzeug bereitgestellt.

So ließ sich die E-Auto-Prämie beantragen

Wie bereits bei der Abwrackprämie war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auch für die E-Auto-Prämie verantwortlich. Antragsberechtigt waren neben Privatpersonen und Unternehmen auch Stiftungen, Körperschaften und Vereine.

Den Antrag konnten Besitzerinnen und Besitzer eines E-Autos ausschließlich online einreichen. Dabei galt es zu beachten, dass das Auto bereits im Vorhinein eine Zulassung benötigte. Auf der Website des Bundesamtes mussten Antragstellende zudem Unterlagen wie etwa die Fahrzeugrechnung und die Zulassungsbescheinigung Teil II hochladen.

Erfolgte die Anschaffung dagegen über Leasing, benötigten Fahrzeughaltende den Leasingvertrag, die verbindliche Bestellung und eine Kalkulation der Leasingraten. Bei gewerblichem Leasing forderte das BAFA zusätzlich eine Abtretungserklärung.

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