E-Auto-Prämie: Alle Infos zur Umweltprämie
Stand: 05.01.2023
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E-Autos sollen Verbrenner im Zuge der notwendigen Verkehrswende von den Straßen verdrängen. Der Staat fördert Elektroautos mit einer Kaufprämie von bis zu 6.750 Euro. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Fahrzeuge gefördert werden, wie hoch die Summen ausfallen und wie Sie die Kaufprämie beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für ein E-Auto bis 40.000 Euro können Sie je nach Modell einen Förderbetrag von bis zu 6.750 Euro erhalten.
- Für Elektroautos bis 65.000 Euro liegt die höchstmögliche Fördersumme bei 4.500 Euro.
- Den Förderantrag müssen Sie online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
- Die Summen in dieser Höhe gibt es noch bis zum 31. Dezember 2023, anschließend fallen sie niedriger aus.
Die neue E-Auto-Prämie: Alle wichtigen Infos
Um die Verkehrswende voranzutreiben, führte die Bundesrepublik bereits 2016 eine E-Auto-Prämie ein. Da bis Anfang 2020 nicht einmal 200.000 Anträge eingingen, hat die Regierung den sogenannten Umweltbonus ausgeweitet und verlängert. Aufgrund der Corona-Krise beschloss die Regierung im Juni 2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket, von dem auch Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren, die ein Elektroauto kaufen möchten.
Seit Juli 2020 erhalten diese nämlich die doppelte Kaufprämie vom Bund. Zudem gilt die als Innovationsprämie bezeichnete Elektroauto-Förderung rückwirkend für alle ab dem 4. Juni 2020 zugelassenen Fahrzeuge.
Für welche Fahrzeuge gibt es die E-Auto-Prämie?
Der Staat verteilt Fördermittel für verschiedene Arten von Elektroautos, allerdings lediglich für gelistete Modelle bis zu einem Kaufpreis von 65.000 Euro. Von der neuen E-Auto-Prämie sollen nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sämtliche Autos profitieren, an die sich bereits die Umweltprämie gerichtet hat.
Demzufolge erhielten bis Ende 2022 sowohl reine Batterie-Fahrzeuge als auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Fahrzeuge eine Förderung. Seit 2023 werden nur noch batterie- und brennstoffzellenbetriebene Autos gefördert.
Darüber hinaus richtet sich das Förderprogramm auch an Besitzerinnen und Besitzer junger Elektro-Gebrauchtwagen. Um die E-Auto-Prämie zu bekommen, muss der Wagen noch in erster Hand und maximal zwölf Monate zugelassen sein. Zudem darf bisher auch kein Umweltbonus oder eine vergleichbare Förderung eingestrichen worden sein. Eine weitere Bedingung ist, dass die Laufleistung bei höchstens 15.000 Kilometer liegt.
Wie hoch fällt die Umweltprämie für Elektroautos aus?
Mit welcher Fördersumme Käuferinnen und Käufer eines E-Autos rechnen dürfen, hängt einerseits vom Kaufpreis und andererseits von der Art des Fahrzeugs ab. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Höhe der Zuschüsse:
E-Autos: Nettolistenpreis bis zu 40.000 €
Art des Elektroautos
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Fördersumme des Bundes
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Fördersumme des Herstellers
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Gesamt-Kaufprämie
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---|---|---|---|---|
Batterie-/Brennstoffzellen-Fahrzeug | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
E-Autos: Nettolistenpreis über 40.000 € bis max. 65.000 €
Art des Elektroautos
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Fördersumme des Bundes
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Fördersumme des Herstellers
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Gesamt-Kaufprämie
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Batterie-/Brennstoffzellen-Fahrzeug | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Der Eigenanteil des Händlers gilt als nachgewiesen, wenn der Nettokaufpreis des Basismodells den Schwellenwert unterschreitet, wobei sämtliche vom Hersteller gewährten Nachlässe und Rabatte Berücksichtigung finden.
Wie lange gibt es die E-Auto-Prämie?
Die Subventionen vom Staat sowie den Herstellern der E-Autos in Form des Umweltbonus gibt es noch bis Ende 2025. Die vergleichsweise hohe Förderung von bis zu 9.000 Euro galt jedoch nur bis Ende 2022, anschließend lief der verdoppelte Staatsanteil im Rahmen des Konjunkturpakets aus und die Fördersummen sanken.
Seit dem 1. Januar 2023 werden maximal 6.750 Euro an Geldern pro förderfähiges Fahrzeug bereitgestellt.
Die E-Auto-Prämie beantragen
Wie bereits bei der Abwrackprämie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auch für die neue E-Auto-Prämie verantwortlich. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen und Unternehmen auch Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Den Antrag können Besitzerinnen und Besitzer eines E-Autos ausschließlich online einreichen. Dabei gilt es zu beachten, dass das Auto bereits im Vorhinein eine Zulassung benötigt. Auf der Website des Bundesamtes müssen Antragstellende zudem folgende Unterlagen hochladen:
- Fahrzeugrechnung
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweispaket (nur bei einem Gebrauchtwagenkauf)
- Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs (nur bei einem Gebrauchtwagenkauf)
Erfolgt die Anschaffung dagegen über Leasing, benötigen Fahrzeughaltende den Leasingvertrag, die verbindliche Bestellung und eine Kalkulation der Leasingraten. Außerdem ist auch hier die Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig. Bei gewerblichem Leasing fordert das BAFA zusätzlich eine Abtretungserklärung.
Sie wissen nicht, ob Sie besser einen Autokredit aufnehmen oder auf ein Leasingmodell zurückgreifen sollen? Der Kreditvergleich hilft Ihnen dabei, die richtige Finanzierung für den Gebraucht- oder Neuwagen Ihrer Wahl zu ermitteln.
Gut zu wissen
Sowohl bei einem Kauf als auch beim Leasing besteht in vielen Fällen nicht die Notwendigkeit, die E-Auto-Prämie in Eigenregie zu beantragen. Oftmals kümmern sich nämlich bereits die Autohäuser darum.