Übergabeprotokoll: Das sollte drin stehen
Stand: 09.08.2017
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Berlin - Ein Übergabeprotokoll ist für Mieter und Vermieter sinnvoll. Zweck dieses Protokolls ist es, einvernehmlich den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Eine Mitwirkungspflicht gibt es allerdings nicht.
1. Übergabeprotokoll bei Auszug und Einzug anfertigen
Sollte beim Einzug ein Übergabeprotokoll erstellt worden sein, kann anhand dessen beim Auszug aber leicht festgestellt werden, ob während der Mietzeit neue Schäden in der Wohnung entstanden sind. Mit dem Übergabeprotokoll beim Auszug kann hingegen Streit darüber vermieden werden, ob Schäden während der Mietzeit oder erst nach Rückgabe der Wohnung eingetreten sind.
2. Zustand der Wohnung gemeinsam dokumentieren
Mieter und Vermieter sollten möglichst gemeinsam Raum für Raum durch die Wohnung gehen und eventuelle Schäden protokollieren. In dem Dokument sollten die Schäden möglichst detailliert aufgelistet werden. Also etwa: "Im Wohnzimmer an der rechten Wand ist die Tapete schief." Oder: "In der Küche ist die Decke nicht gestrichen."
3. Fotos machen und Zählerstände protokollieren
Ergänzend lassen sich auch Fotos vom Zustand der Räume machen und dem Protokoll beilegen. Wichtig ist es auch, die aktuellen Zählerstände zu protokollieren.
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Gut zu wissen: Kann ein Mieter beim Auszug nicht persönlich dabei sein, darf er zur Wohnungsübergabe auch eine Vertrauensperson schicken, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Das Übergabeprotokoll sollte allerdings nur den Zustand der Wohnung dokumentieren – nicht aber Konsequenzen festlegen, wer eventuelle Schäden beseitigen muss.