Teilkasko zahlt Schäden durch Überschwemmung
Stand: 12.09.2011
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Berlin/Landsberg - Schäden am Auto, die durch Flut oder Überschwemmung verursacht wurden, reguliert die Teilkasko-Versicherung. Diese zahle die anfallenden Reparaturkosten oder bei Totalschäden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, erklärte Christian Lübke vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin gegenüber dem dpa-Themendienst.
Nach der Schadensmeldung bei der Versicherung wird das Fahrzeug durch einen Gutachter des TÜV, der Dekra oder einer anderen Prüforganisation in Augenschein genommen. "Der urteilt dann, ob das Auto noch repariert werden kann oder ein Totalschaden vorliegt", sagte Lübke. Die Abschleppkosten trage in jedem Fall die Versicherung. Ob der Versicherte Anspruch auf einen Mietwagen habe, hänge von der Art der Police ab, die er abgeschlossen hat.
Oft bedeuteten Schäden am Auto durch Wasser nach einer Überflutung den wirtschaftlichen Totalschaden. Wenn Schlamm- und Wassermassen in den Pkw eindringen, sind laut ADAC häufig Motor und Elektrik betroffen. Eine Reparatur lohne dann meist nicht mehr, sagte Manfred Groß vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg. Werde ein Fahrzeug nur umspült, seien Schäden aber durchaus reparierbar. Durch die physische Kraft einer Schlammlawine entstünden allerdings häufig gravierende Blechschäden.
Wenn Wasser den Motor erreicht hat, sollte der Fahrer in jedem Fall davon absehen, den Wagen zu starten, so Groß. Im schlimmsten Fall komme es zum sogenannten Wasserschlag, bei dem der Motor mechanisch zerstört werden könne.