Rechtsschutz: Nach Unfall eigenen Gutachter beauftragen

Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 19.02.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer nach einem Unfall einen eigenen Sachverständigen beauftragen möchte, sollte die Kostenfrage vorab mit seiner Rechtsschutzversicherung klären. In der Regel übernimmt der Versicherer diese Ausgaben. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
Nach einem Unfall auf der Straße, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit stellt sich oft die Frage, ob ein Versicherer für den Schaden aufkommt. Häufig wird dafür ein Gutachter hinzugezogen. Betroffene müssen aber nicht jeden Sachverständigen akzeptieren. In der Regel haben sie das Recht, einen eigenen zu wählen. Dabei können hohe Kosten entstehen. Damit Verbraucher nicht auf diesen sitzen bleiben, sollten sie ihren Rechtsschutzversicherer einbeziehen.
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (08/2025)
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- Selbständige sowie Hausfrauen und -männer, da sie nicht über die Berufsgenossenschaften oder andere gesetzliche Unfallversicherungsträger versichert sind