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Immaterielle Güter in der Hausratversicherung

Unter immateriellen Gütern versteht man im Versicherungsjargon so genannte "nicht körperliche Vermögensgegenstände". In der Regel werden immaterielle Güter in der Hausratversicherung nicht versichert.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind immaterielle Güter?
  3. Wann zahlt die Hausratversicherung?
  4. Alternativer Schutz
  5. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Immaterielle Güter sind in der Regel nicht im Schutz der Hausratversicherung enthalten.
  • Materielle Güter, wie Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenstände, werden im Schadensfall ersetzt.
  • Wertpapiere gehören nicht zu immateriellen Gütern, sondern werden als Wertsache in den Hausrat mit eingeschlossen.

Was sind immaterielle Güter?

Findet sich in Ihrem Versicherungsvertrag ein Ausschluss von immateriellen Gütern, so handelt es sich hierbei beispielsweise um

  • Elektronische Daten auf einem Computer oder Datenstick
  • Digitale Programme und Software, wie beispielsweise Betriebssysteme

Da es sich bei immateriellem Gut um nicht greifbare Gegenstände handelt, zählt dieses nicht zum Hausrat und wird dementsprechend im Schadensfall auch nicht von Ihrer Hausratversicherung ersetzt.

Wie verhält es sich mit Aktien, Fonds & Co?

Auch bei Wertpapieren handelt es sich per se um nicht greifbare Gegenstände. Allerdings zählen Wertpapiere im Rahmen der Hausratversicherung zu den so genannten Wertsachen. Diese sind im Schutz einer Hausratversicherung enthalten. Allerdings erstatten die meisten Versicherungen Wertsachen im Schadensfall nur bis zu einer gewissen Entschädigungsgrenze.

Wann zahlt die Hausratversicherung im Schadensfall?

Einige Hausratversicherungen bieten spezielle Tarife an, die auch bei Beschädigung von immateriellen Gütern leistet. Als Voraussetzung gilt, dass die elektronisch gespeicherten Daten aufgrund eines versicherten Schadenfalls beschädigt oder zerstört wurden. Trifft dies zu, dann übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für eine (versuchte) Wiederherstellung der verlorenen Daten.

Schadensbeispiel zur Kostenübernahme

Ein Blitz schlägt in Ihrer Wohnung ein, wodurch Ihr Laptop einen Kurzschluss erhält. Da Sie nicht nur Ihr Haushaltsbuch, sondern auch Familienfotos und Arbeitsunterlagen auf Ihrem Laptop gespeichert haben, möchten Sie dessen Funktion wiederherstellen. Sie setzen sich mit Ihrer Hausratversicherung in Verbindung, die für Sie einen Fachmann engagiert, um den Laptop zu reparieren. Die Kosten für den Fachmann übernimmt Ihre Hausratversicherung.

Achtung: Möchten Sie immaterielle Güter versichern, dann achten Sie auf die Vertragsbedingungen Ihrer Hausratversicherung. Nicht in der Kostenübernahme inbegriffen sind oftmals die Wiederherstellung von Raubkopien oder illegalen Programmen. Auch deckeln einige Versicherungen die maximale Erstattungssumme auf eine Pauschale oder zwei Prozent der Versicherungssumme.

Alternativer Schutz für immaterielle Güter: Software- und Datenträgerversicherung

Sind Sie daran interessiert, nicht nur Ihren Hausrat, sondern auch Ihre elektronischen Daten abzusichern? Dann gibt es dafür zwei spezielle Versicherungen:

  1. Softwareversicherung: Versichert werden Datenträger, Programme sowie Dateien oder Datenbanken.
  2. Datenträgerversicherung: Es werden alle Daten versichert, die durch einen Schaden am Datenträger nicht mehr gelesen und verarbeitet werden können.

Achtung: Diese Spezialversicherungen lohnen sich meistens nur dann, wenn Sie unersetzbare, wichtige Daten nur auf einem elektronischen Gerät gespeichert haben. Günstiger ist es oftmals, wenn Sie wichtige private Daten durch eine externe Festplatte oder einen USB-Stick doppelt absichern. Handelt es sich nicht um sensible Daten, können Sie elektronische Dateien auch in zahlreichen online Speicher-Clouds ablegen und sichern.

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