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Einrichtungsgegenstände in der Hausratversicherung

Einrichtungsgegenstände sind in der Hausratversicherung versichert. Kommt es zu also zu einem Schadensfall, so kommt die Hausratversicherung für die Reparatur oder den Ersatz versicherter Einrichtungsgegenstände auf.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind Einrichtungsgegenstände?
  3. Wann zahlt die Hausratversicherung?
  4. Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
  5. Verwandte Themen rund um Hausrat
  6. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Einrichtungsgegenstände sind im Schadensfall von Ihrer Hausratversicherung geschützt.
  • Zu Einrichtungsgegenständen zählen beispielsweise Möbel.
  • Geschützt sind alle Gegenstände, die dauerhaft zur Einrichtung Ihres Wohnortes gehören - beispielsweise Möbel.
  • Ihre Einrichtungsgegenstände sind vollständig bis zu Ihrer Deckungssumme versichert.

Was sind Einrichtungsgegenstände?

Die Hausratversicherung definiert als Einrichtungsgegenstände all diejenigen Dinge, die zu der Ausstattung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses zählen. Ihre Einrichtung ist immer dann von Ihrer Hausratversicherung geschützt, wenn diese durch einen der folgenden Schadensfälle beschädigt oder zerstört wird: Brand- oder Blitzschäden, Sturm oder Hagel, Schäden durch Leitungswasser, Schäden durch Einbruch oder Diebstahl.

Einrichtungsgegenstände sind beispielsweise

  • Sessel, Couch oder Bett,
  • Ess-, Küchen- oder Wohnzimmertisch sowie Stühle,
  • Teppiche, Vorhänge, Rolladen oder Gardinen,
  • Lampen und Beleuchtungseinrichtungen,
  • Badewannen, Duschen und Waschbecken,
  • Fest verankerte Wandschränke.

In welchem Umfang die eigene Ausstattung als Einrichtungsgegenstand gilt, kann sich je nach Hausratversicherung unterscheiden. Auch Küchengeräte wie der Ofen oder die Mikrowelle, können in einigen Tarifen als Einrichtungsgegenstand zählen. Klären Sie im Zweifelsfall direkt mit Ihrer Hausratversicherung ab, ob Ihre gesamte Einrichtung vollständig versichert ist.

Was sind keine Einrichtungsgegenstände?

Nicht alles, was zu Ihrem Hausrat gehört, ist ein Einrichtungsgegenstand.

  • Wertsachen: Zu Wertsachen gehören beispielsweise Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere.
  • Verbrauchsgegenstände: Unter Verbrauchsgegenstände versteht man all die Dinge, die verbraucht werden. Beispielsweise Lebensmittel.
  • Gebrauchsgegenstände: Unter Gebrauchsgegenstände versteht man Gegenstände, die sich im täglichen Gebrauch befinden. Dazu gehören beispielsweise Bücher oder CDs.

Wann zahlt die Hausratversicherung bei Schäden an Einrichtungsgegenständen?

Eine Hausratversicherung schützt immer Ihren gesamten Hausrat und damit Ihre gesamte Einrichtung. Passiert also ein versicherter Schadensfall und Ihre Einrichtung wird zerstört oder beschädigt, übernimmt Ihre Hausratversicherung die anfallenden Kosten für einen Ersatz.

Beispiel: Durch einen Wasserrohrbruch tritt Leitungswasser in die Wohnung aus. Ihr Teppich wird dabei stark beschädigt und Sie müssen einen neuen Teppich kaufen und diesen professionell verlegen lassen. Ihre Hausratversicherung übernimmt die anfallenden Kosten für den Austausch des Teppichs.

Bis zu welcher Höhe werden Kosten übernommen?

Ihre Einrichtungsgegenstände sind durch die Hausratversicherung immer bis zu Ihrer vertragliche geregelten Versicherungssumme geschützt.

Achtung: Je nach Anbieter kann sich die Kostenübernahme bei beschädigten Einrichtungsgegenständen unterscheiden. VERIVOX empfiehlt daher einen unabhängigen Tarifvergleich vor Abschluss eines Vertrags.

Wann zahlt die Hausratversicherung den Schaden nicht?

Ihre Hausratversicherung kann die Kostenübernahme verweigern, wenn Ihre Einrichtung durch einen nicht versicherten Schadensfall beschädigt oder zerstört wurde. So leistet die Hausratversicherung beispielsweise nicht, falls Ihre Einrichtungsgegenstände

  1. vorsätzlich beschädigt wurden,
  2. Sie Opfer eines Trickbetrugs wurden oder
  3. der Schaden durch Kernenergie, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden ist.

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