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Gebrauchsgegenstände in der Hausratversicherung

Gebrauchsgegenstände sind Teil des versicherten Hausrats durch die Hausratversicherung. Wird ein Gebrauchsgegenstand an Ihrem Wohnort beschädigt, so springt die Hausratversicherung für die entstandenen Kosten ein.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind Gebrauchsgegenstände?
  3. Wann zahlt die Hausratversicherung?
  4. Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
  5. Hausratversicherung: Tarifvergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Falle eines Schadens sind Ihre Gebrauchsgegenstände über Ihre Hausratversicherung versichert.
  • Unter Gebrauchsgegenstände fallen beispielsweise Bücher, CDs oder Kleidung.
  • Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen beschädigte Gebrauchsgegenstände in der Regel bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Was sind Gebrauchsgegenstände?

Gebrauchsgegenstände sind all die Dinge, die Sie in Ihrer Wohnung regelmäßig nutzen. Einen Gebrauchsgegenstand erkennen Sie immer daran, dass dieser bei oder nach der Nutzung nicht verbraucht wird. In der Hausratversicherung sind alle Ihre Gebrauchsgegenstände im Falle eines Schadens geschützt, wenn ein versicherter Schadensfall vorliegt. Das bedeutet, dass die Hausratversicherung nur dann zahlt, wenn die Gebrauchsgegenstände durch Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel, Einbruch oder Diebstahl oder durch Blitzeinschlag beschädigt wurden.

Gebrauchsgegenstände sind beispielsweise

  • Kleidung und Schuhe
  • CDs, Bücher oder DVDs
  • Textilien wie Bettwäsche oder Handtücher
  • Elektrische Geräte, wie Fernseher oder Radio

Je nach Hausratversicherung kann sich die Definition von Gebrauchsgegenständen unterscheiden. Einige Versicherer schließen Küchengeräte beispielsweise als Gebrauchsgegenstand mit ein, andere Versicherer nicht. Informieren Sie sich daher am besten immer direkt bei Ihrer Versicherung, um im Schadensfall eine schnelle Erstattung zu gewährleisten.

Was sind keine Gebrauchsgegenstände?

Neben Gebrauchsgegenständen unterscheidet die Hausratversicherung noch zwischen Verbrauchsgegenständen, Einrichtungsgegenständen und Wertsachen.

  • Verbrauchsgegenstände: Hierzu zählen alle Dinge, die verbraucht werden können. Beispielsweise das Eis in Ihrer Gefriertruhe.
  • Einrichtungsgegenstände: Darunter versteht man die Einrichtung, die sich dauerhaft in der Wohnung befindet. Dazu zählen beispielsweise Teppiche oder Gardinen.
  • Wertsachen: Zu Wertgegenständen zählt neben Schmuck und Wertpapieren auch insbesondere das Bargeld. Die Höhe der Erstattung hier oft gedeckelt.

Wann zahlt die Hausratversicherung bei Schäden an Gebrauchsgegenständen?

Werden Gebrauchsgegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus beschädigt oder zerstört, übernimmt die Hausratversicherung die entstehenden Kosten. Ihre Gebrauchsgegenstände sind in der Hausratversicherung dabei immer bis zur Höhe Ihrer Versicherungssumme versichert.

Beispiel: Durch einen unverschuldeten Brand werden Ihre Bücher im Regal stark beschädigt. Sie möchten diese ersetzen und melden den Schadensfall an Ihre Versicherung. Ihre Hausratversicherung übernimmt jetzt die Kosten für den Kauf der neuen Bücher.

Wichtig: Die Tarifkosten für eine hohe Versicherungssumme können je nach Anbieter stark variieren. VERIVOX empfiehlt Ihnen daher, Ihre Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und vor Tarifabschluss einen kosten Vergleich durchzuführen.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht für den Schaden?

Die Hausratversicherung übernimmt nur dann die Kosten, wenn der Schaden an Ihren Gebrauchsgegenständen durch einen versicherten Schadensfall entsteht.

In der Regel kann die Hausratversicherung insbesondere dann die Zahlung verweigern, wenn

  1. Vorsatz zum Schaden besteht,
  2. Trickbetrug mit im Spiel ist oder
  3. einer der folgenden Fälle Grund des Schadens ist: Erdbeben, innere Unruhen, Kernenergie, Krieg.

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