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Hundehaltung: Länderregelungen

Das Zusammenleben mit Hunden ist für viele Menschen eine große Freude und für einige auch eine dringend benötigte Hilfe im Alltag. Da Hunde aber auch einigen Schaden anrichten können, wird ihre Haltung durch Gesetze geregelt.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht
  3. Regelungen nach Bundesländern
  4. Leinenpflicht
  5. Einfuhrverbot für Listenhunde
  6. Regelungen zu Kampfhunden
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ein Hund Menschen oder Tiere verletzt, Sach- oder Vermögensschäden verursacht, haftet sein Halter laut Artikel 833 BGB für diese Schäden und ist schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten.
  • Halter sogenannter Listenhunde müssen strenge Auflagen erfüllen.
  • Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern schreiben alle Bundesländer entweder eine allgemeine Versicherungspflicht für jeden Hund oder zumindest für Listenhunde vor.
  • In der Brut- und Setzzeit von 1. April bis 15. Juli gilt für alle Hunde bundesweit die Leinenpflicht.

Für Hundebesitzer gilt grundsätzlich eine Tierhalterhaftpflicht

Wenn ein Hund Menschen oder Tiere verletzt, Sach- oder Vermögensschäden verursacht, haftet sein Halter laut Artikel 833 BGB für diese Schäden und ist schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten. Zahlreiche Urteile zeigen: Hundebesitzer können auch dann für Schäden haftbar gemacht werden, wenn eine andere Person zum Schadenszeitpunkt die Aufsicht über das Tier hatte (auch: Fremdhütung) oder wenn weder den Hund noch den Halter eine Schuld trifft. Um hohe Eigenkosten zu vermeiden, lohnt sich daher der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht.

Hundehaftpflichtversicherung: Welche Bundesländer schreiben sie vor, welche nicht?

Versicherungspflicht für alle Hunde gilt in:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Diese Bundesländer schreiben nur für gefährliche oder Listenhunde eine verbindliche Haftpflichtversicherung vor:

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Keine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Hunde gilt in:

  • Bayern
  • Mecklenburg-Vorpommern

Grundsätzlich kann Hundehaltern eine Hundehaftpflichtversicherung auch ohne verbindliche Vorschrift sehr empfohlen werden, denn mit einem geringen Monatsbetrag sind Personen-, Sach-, Vermögensschäden für Dritte in Millionenhöhe abgedeckt.

Abwehr nicht angeleinter Hunde

Das Oberlandesgericht in Koblenz gab 2018 einem Jogger Recht, der einen nicht angeleinten Hund mit einem Stock von sich und dem eigenen Hund abgewehrt und sich dabei selbst verletzt hatte. Das Gericht bestätigte das vorhergehende Urteil des Mainzer Landgerichts über Schadensersatz und Schmerzensgeld für den geschädigten Jogger. Der abgewehrte Hund hatte sich zwar nicht aggressiv verhalten, aber nicht auf die Rufe seiner Besitzer reagiert.

Das Gericht hielt die vorsorgliche Abwehr eines nicht einzuschätzenden Tieres für gerechtfertigt. Außerdem hatte sich der Hund im Wald außerhalb der Sichtweite seines Halters aufgehalten. Damit habe der Hundehalter laut Urteil gegen die "örtliche Gefahrenabwehrverordnung" verstoßen. Das Urteil wird auch in anderen Bundesländern als wegweisend betrachtet.

Wo und wann gilt Leinenpflicht für Hunde?

In der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli jedes Jahres gilt für alle Hunde bundesweit die Leinenpflicht. Damit sollen bodenbrütende Singvögel und Jungwild in der Brut- und Aufzuchtzeit vor freilaufenden Hunden geschützt werden. In Naturbereichen wie Feldern, Wäldern und Wiesen müssen Besitzer ihre Hunde während dieses Zeitraums an der Leine lassen. Aber auch in den anderen Monaten des Jahres gelten zum Teil in einzelnen Bundesländern weitere Leinenregelungen.

Keine allgemeine Leinenpflicht besteht in:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

In den Bundesländern Hamburg und Berlin müssen Hunde in der Öffentlichkeit generell angeleint sein.

Die Hundegesetzgebung der folgenden Länder verhängt für festgelegte öffentliche Bereiche Leinenzwang für alle Hunde:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein

Eine ortsgebundene Leinepflicht gilt oft für:

  • öffentliche Parks und Grünanlagen
  • Sportanlagen, Liegewiesen und Friedhöfe
  • Waldgebiete
  • Camping- oder Zeltplätze
  • öffentliche Verkehrsmittel inklusive Bahnhöfe, Haltestellen und Gebäude
  • Geschäftsgebäude und Läden
  • Restaurants und Gaststätten
  • gemeinschaftlich genutzte Bereiche von Mehrfamilienhäusern
  • Menschenansammlungen im öffentlichen Raum wie Umzüge, Demonstrationen oder Volksfeste
  • Straßen, Fußgängerzonen und Plätze

Ausnahmen von Leinenzwang, beispielsweise für Begleithunde, können Hundehalter beantragen. Auch Städte und Kommunen können zusätzlich eigene Vorschriften zum Anleinen erlassen.

Bundesweites Einfuhrverbot für Listenhunde

Vorsicht beim Import von Hunden aus dem Ausland: Bestimmte Hunderassen dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Welche das sind, legt das "Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland" (HundVerbrEinfG) fest. Vom Verbot sind zurzeit folgende sogenannte Listenhunde (auch als "Kampfhunde" bekannt) betroffen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Wurden die Hunde dieser Liste mit Hunden anderer Rassen gekreuzt, dürfen auch diese nicht importiert werden. Für Hunde dieser Rassen gelten strenge Halteauflagen (siehe unten).

Eigene Regelungen der Bundesländer zu Kampfhundlisten

Darüber hinaus erlassen die einzelnen Bundesländer zum Führen und Halten von Hunden eigene Gesetze oder Verordnungen, in denen folgende weitere Hunderassen als gefährlich eingestuft werden:

  • Alano (Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen)
  • American Bulldog (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  • Bullmastiff (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Cane Corso (Bayern, Brandenburg)
  • Dobermann (Brandenburg)
  • Dogo Argentino (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  • Dogue de Bordeaux (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg)
  • Fila Brasileiro (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  • Kangal (Hamburg, Hessen)
  • Kaukasischer Owtscharka (Hamburg, Hessen)
  • Mastiff (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  • Mastin Espanol (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Mastino Napoletano (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  • Perro de Presa Canario (Bayern, Brandenburg)
  • Perro de Presa Mallorquin (Bayern, Brandenburg)
  • Rottweiler (Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)
  • Tosa Inu (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen)

Halter und Hund müssen dann folgende Auflagen erfüllen:

Halter

  • Zuverlässigkeitsnachweis über das Polizeiliche Führungszeugnis
  • Befähigungsnachweis über einen Sachkundenachweis·
  • nur in Hessen und Thüringen: Kennzeichnungspflicht für alle Grundstücks- oder Wohnungszugänge mit gut sichtbaren Warnschildern "Vorsicht Hund!" (in Hessen in Signalfarbe)

Hund

  • Wesenstest
  • Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit – nach Wesenstest Befreiung möglich
  • Markierung per Mikrochip oder Tätowierung
  • Zugangsverbot für öffentliche Feste, Spielplätze und Freibäder – gilt nicht in jedem Bundesland
  • Kastration oder Sterilisation – gilt nicht in jedem Bundesland

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