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Hundehaltung: Länderregelungen

Das Zusammenleben mit Hunden ist für viele Menschen eine große Freude und für einige auch eine dringend benötigte Hilfe im Alltag. Da Hunde aber auch einigen Schaden anrichten können, wird ihre Haltung durch Gesetze geregelt. Diese können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Inhalt dieser Seite
  1. Hundehaftpflicht
  2. Leinenpflicht für Hunde
  3. Listenhunde
  4. Hundeführerschein
  5. Versicherungen für Hunde
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Hundehaftpflicht

Für Hundehalter ist eine Hundehaftpflichtversicherung generell ratsam. Sie schützt vor finanziellen Belastungen durch Schäden, die ihre Hunde verursachen können. Die Hundehaftpflicht deckt Kosten für Sachschäden an Dritten sowie Personenschäden ab. Besonders für Listenhunde schreiben manche Bundesländer eine Hundehaftpflichtversicherung vor.

Hier ist die Hundehaftpflicht verpflichtend

Leinenpflicht für Hunde

Eine generelle Leinenpflicht gibt es bundesweit nicht. Die Länder schreiben es jedoch zuweilen per Gesetz vor, wann welche Hunde an der Leine geführt werden müssen. Vor allem Listenhunde dürfen nicht frei laufen. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld.

Wo die Leinenpflicht gilt und wo nicht

Listenhunde

Manche Hunde haben einen schlechten Ruf, sie gelten als gefährlich, weil sie einer bestimmten Hunderasse angehören. Für die Haltung von Listenhunden gibt es meist verschärfte Vorschriften.

Diese Hunderassen zählen zu den Listenhunden

Hundeführerschein

Ein Hundeführerschein ist nicht verpflichtend, in bestimmten Fällen muss der Hundehalter aber einen Sachkundenachweis vorlegen. Das gilt vor allem für Besitzer von Listenhunden. Da die Prüfung zum Hundeführerschein oft umfangreicher ist als der gesetzlich geforderte Sachkundenachweis, wird er manchmal auch als Ersatz für den Sachkundenachweis akzeptiert.

Diese Bundesländer fordern den Sachkundenachweis

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