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Hund vs. Postbote – ein ewiger Streitpunkt. Allerdings fürchten sich nicht nur Briefträger vor Bellos Zähnen. Denn so ein Hundebiss ist schnell passiert. Auch der bravste Hund kann erschrecken oder sich bedroht fühlen, wenn beim täglichen Spaziergang ein Jogger unvorsichtig oder zu dicht am Hund vorbeiläuft. Dieser hat im nächsten Moment, oft nur reflexartig, in die Hand oder das Bein des Joggers gebissen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Mit Hundehaftpflicht bei Hundebiss schützen
  3. Sofortmaßnahmen nach einem Hundebiss
  4. Schmerzensgeld bei Hundebiss
  5. Infektion, Tetanus und Tollwut
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Hundebiss kann von einem leichten Zwicken bis zum heftigen Biss reichen, welcher unter Umständen auch gefährlich werden kann.
  • Häufig wird das Zubeißen auch durch Mitverschulden seitens des Opfers verursacht.
  • Eine Tollwutfreiheitsbescheinigung kann dem Gebissenen Sicherheit geben, dass er sich nicht angesteckt haben könnte und er wird möglicherweise von einer Anzeige absehen.
  • Im Falle eines Sachschadens oder einer Verletzung haftet immer der Hundehalter, auch bei Mitverschulden des Gebissenen oder dessen Hundes.

Mit Hundehaftpflicht bei Hundebiss schützen

Die Statistik zeigt, dass jährlich schätzungsweise 30.000 bis 50.000 Menschen von Hunden gebissen werden – dabei entstehen in vielen Fällen Verletzungen. Ein Hundebiss kann von einem leichten Zwicken bis zum heftigen Biss reichen, welcher unter Umständen auch gefährlich werden kann. Gerade bei einem Kind, im Gesicht oder in der Schwangerschaft können die Folgen schwerwiegend sein und Schmerzensgeldforderungen oder Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Vor solchen Situationen schützen weder viel Training noch große Vorsicht. Man kann sich aber mit einer Hundehaftpflicht vor den rechtlichen Folgen schützen, die so ein Hundebiss nach sich zieht.

Sofortmaßnahmen nach einem Hundebiss

Seinen Hund vom Beißen abzuhalten ist in manchen Situationen leider nicht so einfach. Häufig wird das Zubeißen auch durch Mitverschulden seitens des Opfers verursacht, wenn dieses allzu unvorsichtig auf einen ihm fremden Hund zugeht und ihn streicheln will. Ist es dann passiert, so werden folgende erste Schritte empfohlen: Die betroffenen Personen sollten die Adressen austauschen und der Gebissene sollte einen Arzt aufsuchen. Der Hundehalter sollte seinen Hund dem Tierarzt vorstellen. Dieser stellt dann eine sogenannte Tollwutfreiheitsbescheinigung aus, welche der Tierhalter dem Gebissenen zur Verfügung stellen muss. Diese Tollwutfreiheitsbescheinigung kann dem Gebissenen Sicherheit geben, dass er sich nicht angesteckt haben könnte und er wird möglicherweise von einer Anzeige absehen.

Schmerzensgeld bei Hundebiss

Ist es nun passiert und Bello hat zugebissen, so kann dies für den Hundehalter teuer werden. Im Falle eines Sachschadens oder einer Verletzung haftet immer der Hundehalter, auch bei Mitverschulden des Gebissenen oder dessen Hundes. Meistens kommt es zur Anzeige durch den Geschädigten. In häufigen Fällen muss vom Besitzer des beißenden Hundes dann Schmerzensgeld gezahlt werden. Ein Hundebiss ist zwar keine Straftat, allerdings kann es durch die Meldepflicht des behandelnden Arztes zu einer Strafanzeige kommen. Diese Meldepflicht hängt wiederum davon ab, ob bei dem beißenden Hund Tollwut vermutet wird oder nicht.

Die Höhe variiert je nach Einzelfall und danach, ob es ein Mitverschulden seitens des Geschädigten gab. Es empfiehlt sich nicht, sogenannte Schmerzensgeldtabellen zu Rate zu ziehen, da diese in der Regel unvollständig sind und die Höhe des Schmerzensgelds je nach individuellem Fall angepasst wird. Sie könnte im Rahmen zwischen wenigen 100 Euro bei Bissen ohne offene Wunden oder mehreren 1000 Euro, je nach Schwere der Verletzung bzw. des Schadens, variieren.

Im besten Fall kann jedoch eine außergerichtliche Einigung zwischen Hundehalter und Beißopfer erreicht werden. Um dies zu erzielen, kann der Hundehalter das Opfer schon direkt nach dem Hundebiss darüber in Kenntnis setzen, dass er über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügt. Auf diese Weise kann auf ein Gerichtsverfahren verzichtet werden und beide Parteien können sich viel Zeit und Mühe ersparen.

Infektion, Tetanus und Tollwut – der Hundebiss und seine Folgen

Die Mundhöhle von Hunden ist voller Bakterien. Kommt es zum Biss, so können diese durch Zähne und Speichel in die Wunde gelangen und Tetanus oder Tollwut hervorrufen. Die meisten Menschen haben eine Impfung gegen diese Krankheiten und sind daher geschützt. Häufig wird aber die Gefahr einer Entzündung der Wunde unterschätzt. Treten Schwellung, Rötung und Erwärmung auch noch einige Stunden nach dem Hundebiss auf, so kann es sein, dass sich die Wunde entzündet hat. In diesem Fall sollte möglichst schnell eine Versorgung durch einen Arzt sichergestellt werden. Die Behandlung erfolgt dann in der Regel mittels Antibiotika. Schon bei Verdacht auf Tollwut hat der behandelnde Arzt die Pflicht, den Vorfall amtlich zu melden.

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