Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Der Hundeführerschein weist nach, dass der Hundehalter sowohl praktisch wie auch theoretisch in der Lage ist, einen Hund zu halten. Der Hundeführerschein ist nicht automatisch mit dem Sachkundenachweis gleichzusetzen. Diesen Nachweis brauchen in manchen Ländern Halter sogenannter Listenhunde. Mit dem Hundeführerschein kann aber – je nach Bundesland – der Sachkundenachweis erbracht werden. Eine einheitliche bundesweite Regelung existiert leider für den Hundeführerschein nicht.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Hundeführerschein?
  3. Hundeführerschein ablegen
  4. Ablauf
  5. Ist der Hundeführerschein Pflicht?
  6. Kosten
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Prüfung für den Hundeführerschein beinhaltet Sachkunde des Halters, Unterordnung des Hundes und Sozialverhalten des Hundes und seines Halters.
  • Es gibt keine einheitliche Prüfungsordnung für den Hundeführerschein.
  • Der Hundeführerschein ist nicht unbedingt mit dem Sachkundenachweis gleichzusetzen.
  • Der Hundeführerschein wird manchmal als Ersatz für die Sachkundeprüfung und den Wesenstest bei der Haltung von Listenhunden anerkannt.

Was ist der Hundeführerschein?

Der Hundeführerschein dokumentiert, dass der Hundehalter weiß, wie er das Verhalten seines Hundes interpretieren muss und wie er ihn erziehen kann. Außerdem belegt er, dass der Halter das Tier im Rahmen der praktischen Prüfung jederzeit unter Kontrolle hat. Die genauen Prüfungsinhalte legen Vereine und Verbände einzeln fest.

Wo mache ich den Hundeführerschein?

Für den Hundeführerschein gibt es ein Spektrum an Verbänden und Organisationen, welche die Vorbereitung und die Prüfung ermöglichen. Dazu zählen:

  • Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV)
  • Berufsverband zertifizierter Hundetrainer (BVZ)
  • Internationalen Berufsverband der Hundetrainer und Hundeunternehmer (IBH)
  • Verband für das deutsche Hundewesen (VDH)
  • Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen (IG Hundeschulen)
  • Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung

Der Sachkundenachweis wird von offiziellen Sachverständigen erteilt. Meist geben die zuständigen Behörden Auskunft, wo Sie den Sachkundenachweis erlangen können.

Wie mache ich den Hundeführerschein?

Im ersten Schritt kommt die Theorie. Diese vermittelt die Kenntnisse über die Hundehaltung, die Ausbildung von Hunden und den Umgang mit Hunden. Die Theoriekenntnisse eignen sich Hundehalter im Selbststudium an, die Prüfung beim jeweiligen Verband erfolgt auf der Grundlage eines Multiple-Choice-Tests.

Nach bestandenem Theorietest folgt die Gehorsamsprüfung. Der Halter muss seinen Hund jederzeit unter Kontrolle haben. Im Rahmen der Vorbereitung auf die Prüfung werden die Tiere in den wichtigsten Unterordnungssituationen trainiert. Was etwas überspannt klingt, bedeutet nichts anderes, als der Hund lernt, Kommandos wie "Sitz", "Platz" oder "bei Fuß" zu befolgen.

Im dritten Teil der Prüfung für den Hundeführerschein wird die soziale Verträglichkeit des Tieres durch den Trainer analysiert. Wichtig ist hier, dass der Hund auch in Stresssituationen, beispielsweise in einer vollen Fußgängerzone, keine Aggressionen oder ein auffälliges Verhalten zeigt, respektive von seinem Halter sofort wieder kontrolliert werden kann. Es wird allerdings nicht nur der Hund betrachtet, sondern auch, wie sich der Halter in der Öffentlichkeit mit seinem Hund gibt. Gefordert ist beispielsweise Rücksichtnahme gegenüber anderen Passanten oder Hundehaltern.

Wurden alle drei Tests bestanden, erhält der Hundehalter den Hundeführerschein.

Wichtig: Der Hundeführerschein ist nicht mit dem Sachkundenachweis gleichzusetzen, den einige Bundesländer für die Haltung sogenannter Listenhunde (umgangssprachlich: Kampfhunde) verlangen. Er wird aber, abhängig vom jeweiligen Bundesland, dem Sachkundenachweis gleichgestellt.

Gibt es ein Mindestalter?

In der Regel kann ein Hundehalter die Prüfung für den Hundeführerschein ab dem 16. Lebensjahr ablegen. Damit der Hund für die Prüfung zugelassen wird, muss er zum einen alle erforderlichen Impfungen aufweisen und gechippt sein. Dazu kommt der Nachweis einer Hundehalterhaftpflicht.

Ist der Hundeführerschein Pflicht?

Der Hundeführerschein ist keine Pflicht, aber: Wer beispielsweise in Berlin seinen Hund ohne Leine laufen lassen möchte, muss eine Sachkundebescheinigung vorweisen. Diese wird salopp als Hundeführerschein bezeichnet. Zuweilen wird der Hundeführerschein auch als Sachkundenachweis akzeptiert, der der Hundeführerschein umfassender ist. Pflicht ist jedoch nur der Sachkundenachweis in manchen Bundesländern.

  • Baden-Württemberg: Keine Pflicht zum Sachkundenachweis.
  • Bayern: Keine Pflicht zum Sachkundenachweis.
  • Berlin: Wer gefährliche Hunde halten will, braucht einen Sachkundenachweis. Außerdem kann der Sachkundenachweis in bestimmten Bereichen von der Leinenpflicht befreien.
  • Brandenburg: Sachkundenachweis für gefährliche Hunde erforderlich.
  • Bremen: Die Ortspolizei kann den Sachkundenachweis für gefährliche Hunde unter bestimmten Umständen verlangen.
  • Hamburg: Das Ablegen einer Gehorsamkeitsprüfung kann von der Leinenpflicht befreien.
  • Hessen: Sachkundeprüfung muss für gefährliche Hunde abgelegt werden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Sachkundenachweis für gefährliche Hunde erforderlich.
  • Niedersachsen: Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Sachkundenachweis erbringen.
  • Nordrhein-Westfalen: Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden sowie Hunden mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilo.
  • Rheinland-Pfalz: Sachkundenachweis für gefährliche Hunde.
  • Saarland: Sachkundebescheinigung für gefährliche Hunde.
  • Sachsen: Sachkundenachweis für gefährliche Hunde.
  • Sachsen-Anhalt: Sachkundenachweis für gefährliche Hunde.
  • Schleswig-Holstein: Sachkundebescheinigung für das Halten gefährlicher Hunde.
  • Thüringen: Sachkundenachweis für gefährliche Hunde.

Was kostet der Hundeführerschein?

Die Kosten für den Hundeführerschein variieren von Anbieter zu Anbieter. Sie sind allerdings recht überschaubar. Die Kosten liegen zwischen 70 und 130 Euro. Es lohnt sich, die Konditionen der einzelnen Anbieter im Vorfeld zu vergleichen.

Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Tierhalterhaftpflicht
  • Schutz vor finanziellem Ruin
  • Direkt wechseln und sofort sparen
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation