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Hundehalterhaftpflicht lässt sich von der Steuer absetzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hundehalter sollten über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Denn wenn das Tier einen Schaden anrichtet, kann das unter Umständen teuer werden. Die gute Nachricht: An den Kosten für diese Versicherung kann das Finanzamt beteiligt werden.

Die Hundehalterhaftpflicht ist - ebenso wie viele andere private Versicherungen - steuerlich abzugsfähig, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Steuerzahler können die entsprechenden Beiträge in der Regel als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Das ist laut VLH dann sinnvoll, wenn der in diesem Fall zulässige Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde. Er beträgt bei Einzelveranlagung 1900 Euro, bei Zusammenveranlagung 3800 Euro.