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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Hundehaftpflicht für gewerbliche Nutzung: ein Muss
  3. Hundehaftpflicht oder Betriebshaftpflichtversicherung
  4. Selbstbeteiligung
  5. Versicherte Schäden
  6. Beispiele für gewerbliche Nutzung

Das Wichtigste in Kürze

  • Hunde, die etwa als Therapie-, Schutz- oder Hütehunde gewerblich genutzt werden, müssen in der Regel über eine Betriebshaftpflicht versichert werden.
  • Auch eine Hundehaftpflicht versichert Therapiehunde und weitere Nebentätigkeiten.
  • Jagdhunde dagegen sind nicht in der Betriebshaftpflicht, sondern in einer Jagdhaftpflichtversicherung versichert.
  • Die Deckungssumme der Hundehaftpflicht für gewerbliche Nutzung sollte für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden bei mindestens fünf Millionen Euro liegen.

Hundehaftpflicht für gewerbliche Nutzung: ein Muss

Während kleinere Haustiere oft in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind, müssen Hundehalter, die im Schadensfall nicht privat für Personen, Sach- oder Vermögensschäden haften wollen, die ihr Hund verursacht hat, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Für Hunde, die gewerblich genutzt werden, also etwa als Therapie-, Schutz- oder Hütehunde, bringt eine Hundehaftpflichtversicherung, wie man sie für ein Haustier abschließt, allerdings meist nicht den gewünschten Versicherungsschutz. Diese Arbeitshunde müssen über eine Betriebshaftpflicht versichert werden, um Schaden für Dritte aufzufangen.

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Hundehaftpflicht oder Betriebshaftpflichtversicherung

Manche Versicherer bieten im Bereich gewerbliche Hundehaftpflicht auch separate Policen an, meistens empfiehlt es sich aber, die Haftpflicht für den Hund oder die Hunde als Baustein in den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht Ihrer Firma aufzunehmen. Mit dem Verivox-Vergleichsrechner finden Sie schnell heraus, welche Versicherungen für Ihren Versicherungsfall die besten Angebote bei Preis und Leistung bieten.

Vergleichen Sie auch die Angebote der Tierhaftpflichtversicherung: Manche Versicherer schließen den Einsatz als Therapiehund oder die nebenberufliche Tätigkeit mit dem Hund ein. Welche Versicherung für Sie infrage kommt, können Sie gerne auch am Verivox-Servicetelefon klären.

Selbstbeteiligung

Achten Sie bei Abschluss einer Hundeversicherung darauf, ob sich eine Selbstbeteiligung tatsächlich für Sie lohnt. Da die Ersparnisse bei einer gewerblichen Hundehaftpflichtversicherung-Police mit Selbstbeteiligung meist nur sehr gering sind, ist meist eine Hundeversicherung ohne Selbstbeteiligung zu empfehlen.

Hundehaftpflicht für gewerbliche Nutzung: versicherte Schäden

So gut Ihr Schutz-, Therapie- oder Hütehund auch abgerichtet sein mag, er bleibt dabei trotzdem ein Tier, mit dem Risiko, dass er unerwartet reagiert. Ganz abgesehen von Schäden, die der Hund im Rahmen seiner regulären Tätigkeit verursachen kann.

Da die Hundehaftpflicht für gewerbliche Nutzung ein ganzes Bündel von Schadensmöglichkeiten absichern muss, sollten Sie als Hundehalter auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten.

Üblich ist bei Hunden, die gewerblich genutzt werden, eine Deckungssumme von mindestens 5 bis 15 Millionen Euro. Schäden bei Fremdhütung, also wenn das Tier durch eine andere Person als den Versicherungsnehmer beaufsichtigt wird, sollten dabei ebenfalls mit eingeschlossen sein. Folgende Schadensbereiche sollten unbedingt durch die gewerbliche Haftpflicht für Hunde abgedeckt sein:

  • Personenschäden
  • Sachschäden (inklusive Mietsachschäden)
  • Vermögensschäden
  • Tätigkeitsschäden
  • Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer
  • Forderungsausfalldeckung
  • Aktivitäten und Veranstaltungen
  • gegebenenfalls nebenberufliche Tätigkeiten
  • gegebenenfalls Auslandsaufenthalte

Oft sind auch hundetypische Schadensbereiche durch die Hundehaftpflicht für gewerbliche Nutzung abgesichert, wie:

  • ungewollte Deckakte
  • tierische Ausscheidungen
  • Gewässerschäden
  • Welpen-Mitversicherung

Beispiele für gewerbliche Nutzung von Hunden

Sicherheitsfirma

Sicherheitsfirmen, die neben menschlichem Security-Personal auch Schutzhunde zur Verfügung stellen, müssen ihre Vierbeiner natürlich in die Betriebshaftpflicht aufnehmen. Bei 15 Millionen Euro Deckungssumme liegen die Kosten dafür bei etwa 1.000 Euro pro Jahr.

Hundeschule

Ein spezielles Risiko von Hundeschulen, das neben den allgemeinen Risiken von gewerblicher Hundehaltung unbedingt in der Betriebshaftpflicht mitversichert werden sollte, sind Schäden am auszubildenden Hund durch Verschulden des Ausbilders. Empfehlen Sie Hundehaltern, die ihr Tier zur Hundeschule bringen, unbedingt eine eigene Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen, damit auch deren Versicherungsrisiken abgedeckt sind.

Jagdhunde

Jagdhunde werden nicht in der Betriebshaftpflicht, sondern in einer Jagdhaftpflichtversicherung versichert. Wegen der Schadenssummen, die entstehen können, etwa wenn Jagdhunde bei der Verfolgung von Wild eine Straße überqueren und dadurch einen Verkehrsunfall verursachen, sollte auch hier auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro geachtet werden. Die Versicherungstarife für brauchbarkeitsgeprüfte oder teilbrauchbarkeitsgeprüfte Jagdhunde sind dabei meistens günstiger als für ungeprüfte Tiere.

Therapiehunde

Therapiehunde übernehmen wichtige Aufgaben in medizinischen wie auch psychosozialen Behandlungen. Damit Sie als Hundehalter nicht haften müssen, wenn trotz bester Ausbildung und großer Sorgfalt ein Schaden durch Ihren Hund entsteht, sollten Sie als Versicherungsnehmer darauf achten, sich über die Betriebshaftpflicht gut gegen Schadenersatz- und Regressansprüche etwa von Sozialversicherungsträgern zu schützen. Auch die Hundehaftpflicht schließt oft den Einsatz als Therapiehund ein.

Tierpension

Für Tierpensionen sollte man bei Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung auf den Versicherungspunkt Fremdhütung achten, falls auch andere Personen als der Versicherungsnehmer die Tiere versorgen und ausführen. Für umfassenden Versicherungsschutz sollte außerdem die gewerbliche Haftpflicht durch eine Hüterhaftpflicht ergänzt werden.

Tiersalon

Ein Hundesalon ist ein Spezialfall für die gewerbliche Versicherung von Hunden, denn hier werden in der Regel nicht Hunde, die zum Betrieb gehören, versichert, sondern Schäden, die durch oder an fremden Hunden verursacht werden. Folgende Versicherungsleistungen sollte die Betriebshaftpflichtversicherung speziell für Hundesalons daher unter anderem abdecken:

  • Schmerzensgeldforderungen bei Hundebiss
  • Schadensersatzforderungen bei Verletzung oder Beschädigung (falsches Trimmen) eines Hundes
  • medizinische Behandlung eines Hundes
  • Schäden an der Einrichtung des Tiersalons
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