Greenpeace stellt für AKW Krümmel Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung
Stand: 11.08.2009
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Kiel - Für das Atomkraftwerk Krümmel beantragt die Umweltschutzorganisiation Greenpeace heute den Widerruf der Betriebsgenehmigung bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht. Greenpeace vertritt dabei Bürger, die sich durch den Betrieb des Atomkraftwerkes in ihrer Gesundheit und in ihren Eigentümer-Interessen gefährdet sehen. Darüber hinaus sei der Reaktor nicht ausreichend gegen terroristische Anschläge geschützt. Greenpeace beruft sich bei seinem Antrag auf das Atomgesetz, das den Widerruf der Betriebsgenehmigung wegen erwiesener Unzuverlässigkeit des Betreibers ermöglicht. Bis heute hat Vattenfall die technischen Probleme des Reaktors nicht unter Kontrolle bringen können.
"Die Kläger wollen nicht weiter mit der Angst vor einem schweren  Störfall leben", sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler.  "Schleswig-Holsteins Atomaufsicht handelt fahrlässig, wenn sie  Vattenfall nicht die Betriebsgenehmigung entzieht." 
Sollte die von Christian von Boetticher (CDU) geführte  Atomaufsicht den Antrag ablehnen oder verschleppen, wird Greenpeace  Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Schleswig erheben.  Erst am vergangenen Freitag hatte Boetticher in einem Schreiben an  Greenpeace erklärt, die Überprüfung der Pannen in Krümmel würde "noch einige Zeit in Anspruch nehmen". 
"Vor den Wahlen im Bund und in Schleswig-Holstein Ende September  sind unsichere Atomreaktoren die Achillesferse der CDU", sagt Edler.  "Boetticher will eine Entscheidung über den Betrieb von Krümmel erst  nach der Wahl fällen." 
 Im Atomgesetz zählt die Zuverlässigkeit und Fachkunde des  Betreibers zu den wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen für den  Betrieb eines Atomkraftwerks. Ist die Zuverlässigkeit nicht mehr  gegeben, kann die Betriebsgenehmigung widerrufen werden. Nach  Auffassung von Greenpeace ist dies der Fall: Ein Kurzschluss im  Transformator hat im Sommer 2007 zu einem Brand auf dem AKW-Gelände  geführt. Zwei Jahre lang war der Reaktor daraufhin abgeschaltet,  überprüft und repariert worden. Doch nach dem Wiederanfahren Ende  Juni 2009 kam es innerhalb von zwei Wochen erneut zu drei Störfällen. Seitdem ist der Reaktor außer Betrieb. 
 Nach dem erneuten Kurzschluss im Transformator am 4. Juli 2009  musste Vattenfall weitere Fehler zugeben: Ein vorgeschriebenes  Messgerät an dem defekten Transformator war vor dem Wiederanfahren  des Meilers nicht installiert worden. Eine Untersuchung zu defekten  Brennelementen ist zudem noch nicht abgeschlossen. Wegen einer von  der Atomaufsicht vorgeschriebenen Audio-Überwachung im Leitstand des  AKW - vergleichbar mit der Black-Box in Flugzeugen - hat Vattenfall  das Land Schleswig-Holstein verklagt, anstatt die Anordnungen  umzusetzen.
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